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Chemienetzwerk Harz / Südniedersachsenprogramm / GRW-Investitionsförderung: ArL Braunschweig informiert vor Ort

Regionaler Wirtschaftsausschuss Goslar tagte bei der Chemitas GmbH


Gruppenfoto   Bildrechte: IHK Braunschweig
Es informierten (v.l.n.r): Robin Kohlhoff, Dr. Ulrike Witt, Matthias Wunderling-Weilbier, Dr. Jochen Stöbich, Bernd Schnäker und Jochen Weber.

Das Chemienetzwerk Harz, das Südniedersachsenprogramm und die aktuelle GRW-­Investitionsförderung für Betriebe im Landkreis Goslar standen im Mittelpunkt der Sitzung des regionalen Wirtschaftsausschusses Goslar, die am 23. Februar im Logistikzentrum der H.C. Starck-Tochter Chemitas GmbH stattfand. »Es tut sich etwas im Landkreis Goslar und in Südniedersachsen«, hob Dr. Jochen Stöbich, Vizepräsident der IHK Braunschweig und Geschäftsführer der Stöbich Brandschutz GmbH in Goslar, bei der Begrüßung der Referenten und Teilnehmer hervor.

Robin Kohlhoff, Chemitas-Geschäftsführer, und Jochen Weber, Direktor Infrastrukturmanagement und IHK-Vollversammlungsmitglied, stellten zunächst das gastgebende Unternehmen Chemitas vor, das chemienahe Dienstleistungen für die Unternehmen in der Region anbietet:


Die Chemitas GmbH

Chemitas hat jahrzehntelang als interne Fachabteilung der H.C. Starck GmbH, einem weltweit führenden Anbieter von hochleistungsfähigen Pulvern und Bauteilen aus Technologiemetallen und Technischer Keramik, umfangreiches Know-how für chemienahe Dienstleistungen aufgebaut und ist seit Mai 2013 eine eigenständige Gesellschaft innerhalb der H.C. Starck-Gruppe. Diese angebotenen Dienstleistungen lassen sich in die Bereiche »Chemie-Logistik«, »Facility & Site-Services«, »Energy, Environment, Utilities & Waste-Management« sowie »ChemPark Consulting & Training« unterteilen. Mit einem neuen Chemienetzwerk Harz möchten die Unternehmen der chemischen Industrie im Landkreis Goslar Synergien nutzen und Wettbewerbsvorteile schaffen. Ziel des Netzwerks ist eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen aus der Chemiebranche, diversen Forschungseinrichtungen und weiteren institutionellen Partnern – sowohl bei operativen als auch bei strategischen Themen.


Das Südniedersachsenprogramm

Mit dem Südniedersachsenorigramm begegnet die Landesregierung den besonderen strukturellen und wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Region. Matthias Wunderling-Weilbier stellte zunächst die Ämter für regionale Landesentwicklung vor. Mit den vier neu geschaffenen Ämtern für regionale Landesentwicklung verstärkt die Landesregierung ihre Präsenz in der Fläche Niedersachsens. Am 1. Januar 2014 haben die neuen Bündelungsbehörden ihre Arbeit aufgenommen. In den Ämtern wurden wesentliche Aufgaben der Regionalplanung und Raumordnung, der Stadt- und Landentwicklung und der Wirtschaftsförderung, insbesondere EU-Förderung, zusammengefasst, die bislang auf verschiedene andere Landeseinrichtungen verteilt waren. Ihre Aufgabe ist es, positive Impulse für eine nachhaltige Entwicklung in allen Teilen Niedersachsens zu geben und dazu beizutragen, regionale Ungleichgewichte zu beheben. Gemeinsam mit den Akteuren vor Ort haben sie die Aufgabe, ressortübergreifende ­regionale Entwicklungskonzepte und Förder­projekte zu initiieren, zu koordinieren, zu bündeln und umzusetzen.

Die Regionen Niedersachsens entwickeln sich teilweise immer schneller auseinander, so ­Wunderling-Weilbier. Einigen Wachstums­regionen im Westen stehen Teilräume gegenüber, deren demografische und wirtschaftliche Entwicklung die Landespolitik vor große Herausforderungen stellt. In den Landkreisen Goslar, Osterode, Göttingen, Northeim und Holzminden wird die Bevölkerung bis 2030 um 20 Prozent oder mehr zurückgehen. Die weitreichenden Auswirkungen sind bereits heute vielerorts schmerzhaft zu spüren: Auslastung und Finanzierbarkeit der öffentlichen Infrastruktur zur Daseinsvorsorge geraten unter Druck. Einwohnerzahlen sinken, Fixkosten für Ver- und Entsorgungseinrichtungen bleiben hingegen hoch. Steigende Gebühren müssen von immer weniger Schultern getragen werden. Diese negativen Entwicklungen beeinträchtigen die Attraktivität der Region als Wirtschaftsstandort. Für Unternehmen wird es unter diesen Rahmenbedingungen zunehmend schwieriger, dringend benötigte Facharbeitskräfte anzuwerben. Zusätzliche Unternehmensansiedlungen bleiben aus. Im Zuge dessen gerät nicht zuletzt auch die wirtschaftliche Gesamtentwicklung in Gefahr. Diese Entwicklung soll im Rahmen des Südniedersachsenprogramms mit den in der Region vorhandenen Kräften und Initiativen aufgehalten und langfristig umgekehrt werden. Hier wurden bereits Erfolge erzielt. Das Ziel der Landesregierung ist es, 100 Millionen Euro zusätzlich bis 2020 für Projekte in Südniedersachsen bereitzustellen, die die Kooperations­fähigkeit der Region stärken. Mittlerweile seien mehr als 100 Projektideen entwickelt worden. Davon seien mehr als 50 Projektansätze aussichtsreich. Für 12 Vorhaben wurden bereits Anträge gestellt und es wurden 7,7 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt. Ein ganz ­aktuelles Projekt sei etwa das Welcome-Center für Flüchtlinge in Braunschweig (http://­welcome-center-der-region.de/).


Das Südniedersachsenbüro

Die Umsetzung des Südniedersachsenprogramms erfolgt durch das Projektbüro Südniedersachsen, das gemeinsam vom Land Niedersachsen, den Landkreisen Göttingen, Goslar, Holzminden, Northeim, Osterode am Harz und der Stadt Göttingen eingerichtet wurde und getragen wird. Es versteht sich als regionale Entwicklungs- und Netzwerkagentur und Plattform für Initiativen und Akteure zur Entwicklung der Region, so Dr. Ulrike Witt, Leiterin des Projektbüros in Göttingen. Der von den Landesbeauftragten geleitete Steue­rungsausschuss wird von einem Fachbeirat und einem Wirtschaftsbeirat unterstützt. Die Mitglieder des Fachbeirats kommen von Wirtschafts- und Sozial­verbänden, Gewerkschaften, den Kammern, Umwelt- und Frauenverbänden, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Mitglieder des Wirtschaftsbeirats stammen aus bedeutenden Unternehmen der Region. Aktuell gibt es sechs Handlungsfelder: »Virtuelle Mobilität«, »Regionale Mobilität«, »Wissen und Technologie«, »Kultur, Landschaft und Tourismus« sowie Daseinsvorsorge.

Bewilligt wurden bereits Großprojekte wie das Sekundärrohstoffzentrum in Goslar mit einer Fördersumme von 4,2 Mio. Euro sowie das Modellprojekt Dorfmoderation, so Dr. Witt. Regionale Kooperationsprojekte wie z. B. der Südniedersachsen InnovationsCampus (SNIC) und das innovative Mobilitätsprojekt »EcoBus« befinden sich inzwischen in der Antragsstellung. Auch für den Ausbau der Breitbandinfra­struktur konnten bereits die ersten Anträge eingereicht werden. Die Mitglieder des Steue­rungsausschusses beschlossen drei Projekte, die nun als Südniedersachsenprojekte in die Antragsstellung gehen: Die Inwertsetzung des UNESCO-Welterbes im Harz, ein Projekt zur Stärkung der dualen Berufsausbildung sowie die Errichtung eines »Berufswahlnetzwerkes Südniedersachsen«.


GRW-Förderung

Bereits seit 1969 gibt es das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«, nach der Unternehmen in strukturschwächeren Regionen Zuschüsse zu betrieblichen Investitionen erhalten können, so Bernd Schnäker, Mitarbeiter des Amtes für regionale Landesentwicklung. Im Rahmen einer Neuausrichtung verfolgt die Landesregierung nun das Ziel, die Anzahl der Förderungen zu erhöhen, den Anteil der kleineren Unternehmen an der Förderung auszubauen, die Schaffung technologisch anspruchsvoller Arbeitsplätze besser zu fördern und Förderschwellen abzubauen. Es bestehe nunmehr die Absicht einer vollen Nutzung der Bemessungsgrenzen des GRW-Koordinierungsrahmens. Das Mindestinvestitionsvolumen ist von bisher 150 000 Euro auf 50 000 Euro abgesenkt worden. Gleichzeitig wurden die förderfähigen Investitionskosten je Dauerarbeitsplatz von 250 000 Euro auf 500 000 Euro erhöht. Die Kernzielgruppe der Förderung seien kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahres­bilanzsumme von maximal zehn Millionen Euro und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Jahres­bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.

In dem sogenannten C-Fördergebiet des Landkreises Goslar wurden die Richtfördersätze für Errichtungen und Erweiterungen für kleine Unternehmen von 20 Prozent auf 25 Prozent erhöht; maximal sind 30 Prozent Zuschuss möglich. Für mittlere Unternehmen wurde der Richtfördersatz von 15 Prozent auf 17,5 Prozent (max. 20 Prozent) angehoben. Die Maximalfördersätze seien bei der Erreichung besonderer Struktureffekte möglich. Die Höchst­fördersumme beträgt grundsätzlich maximal zwei Millionen Euro. In Ausnahmefällen können auch Großunternehmen nach Ministerentscheidung gefördert werden. Es sind grundsätzlich solche Branchen förderfähig, in denen überwiegend Güter hergestellt oder Dienstleistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden. Die Förderung sei dabei an Qualitätskriterien gebunden, die in einem Scoringmodell mit maximal 100 Punkten abgebildet werden.

Die regionale Bedeutung des Vorhabens werde dabei insbesondere durch die Ämter für regionale Landesentwicklung bewertet. Die Förderschwelle beträgt 50 Punkte. Besondere Förderbestimmungen gibt es im Hotelgewerbe. Hier muss etwa die Investitionssumme 150 000 Euro betragen. Und es sind nur Betriebe mit mindestens zehn Betten und 50 Prozent des Gesamtumsatzes aus Beherbergung antrags­berechtigt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
19.12.2019

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