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Drei Flurbereinigungsverfahren wurden Im Planungsabschnitt 6 der A39 von Wittingen (B244) bis Ehra-Lessien (L 289) eingeleitet

Die Flurbereinigungsbeschlüsse für die Verfahren A39-Eutzen, A39 Glüsingen und A39-Knesebeck-Hagen wurden veröffentlicht.


Bundesautobahn-Nummer A 39 Bildrechte: Quelle: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Am 07.05.2018 wurde das Planfeststellungsverfahren nach dem Fernstraßengesetz (FStrG) zum Planungsabschnitt 6 der A39 Lüneburg-Wolfsburg durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen eingeleitet. Der Abschnitt 6 beginnt westlich von Wittingen an der B 244 und endet an der L 289 zwischen Ehra und Lessien.

Auf Antrag des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport sollen die Unternehmensflurbereinigungen nach §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) A39-Glüsingen, A39-Eutzen und A39-Knesebeck-Hagen eingeleitet werden.

Inzwischen wurden die Flurbereinigungsbeschlüsse für die Verfahren A39-Eutzen und A39-Knesebeck-Hagen und A39-Glüsingen veröffentlicht.


Hinweis:

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

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