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Flurbereinigung Seesen, Landkreis Goslar

Im Flurbereinigungsverfahren Seesen wurde am 03.08.2017 die vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 des Flurbereinigungsgesetzes zum 01.10.2017 angeordnet.


Besitzstandskarte (Ausschnitt) Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Besitzstandskarte (Ausschnitt)

Im Flurbereinigungsverfahren Seesen wurde am 3. August 2017 die vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zum 1. Oktober 2017 angeordnet. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte nach § 110 FlurbG ortsüblich in der Stadt Seesen und der Samtgemeinde Lutter am Barenberge.

Die öffentliche Bekanntmachung, die Überleitungsbestimmungen und eine Übersichtskarte werden hier zusätzlich zum Download bereitgestellt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.08.2017
zuletzt aktualisiert am:
16.01.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Udo Müller

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2109
Fax: 0531/484-2130

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