Unternehmensflurbereinigung B 4 - Vordorf angeordnet
Flurbereinigungsbeschluss, Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte, zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
Für Teile der Gemarkungen Vordorf, Meine, Rötgesbüttel, Abbesbüttel und Thune wurde am 23.10.2017 der Beschluss zur Anordnung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens B 4 – Vordorf erlassen.
Ziele des Flurbereinigungsverfahrens sind
- der Straßenbauverwaltung das zur Realisierung des Neubaus der B 4 zwischen Gifhorn und Braunschweig benötigte Land einschließlich der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtzeitig und lagerichtig auszuweisen,
- den entstehenden Landverlust von landwirtschaftlichen Flächen auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen
- und die durch die Baumaßnahmen bedingten Zerschneidungsschäden durch Neuordnung der Flächen zu mildern oder gänzlich zu vermeiden
Mit dem Beschluss wurden die Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt sind, aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von 3 Monaten bei der Flurbereinigungsbehörde anzumelden.
Des Weiteren umfasst der Beschluss einen Hinweis auf die zeitweilige Einschränkung des Eigentums während des Verfahrens.
Der Beschluss mit Verzeichnis der Verfahrensflurstücke, Gebietskarte und den Anhängen wird in den Flurbereinigungsgemeinden öffentlich ortsüblich bekannt gemacht.
Herr Xaver Vandrey infomiert am 18.10.2017 die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Unternehmensflurbereinigung B 4 Vordorf.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.10.2017
zuletzt aktualisiert am:
28.02.2024
Ansprechpartner/in:
Herr Schuldt
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2108