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Flurbereinigungsverfahren "Vogelmoor" angeordnet

Mit dem Beschluss entstand die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Vogelmoor als Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Anordnung des Verfahrens

Am 16.06.2017 wurde der Beschluss der vereinfachten Flurbereinigung Vogelmoor, Landkreis Gifhorn 301, erlassen und in den Samtgemeinden Boldecker Land und Brome und in der Gemeinde Sassenburg öffentlich bekanntgegeben. Der Beschluss ist seit dem 23.07.2017 unanfechtbar.

Mit dem Beschluss entstand die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Vogelmoor als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Allgemein

Flurbereinigungen werden im Sinne der agrar- und umweltpolitischen Ziele der Landesregierung und zur nachhaltigen Regionalentwicklung eingesetzt. Sie dienen einer integrierten Landentwicklung.

Eine Hauptaufgabe von Flurbereinigungsverfahren ist die Bodenordnung, um divergierende Nutzungsansprüche an den Grund und Boden zu entflechten, bedarfsgerecht Grundstücke auszuweisen und landeskulturelle Nachteile zu beheben.

Flurbereinigungen haben den Auftrag, zur Landentwicklung Anlagen zur Verbesserung der Infrastruktur, des Bodenschutzes und Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung herzustellen. Ferner werden Flurbereinigungsverfahren mit der besonderen Zielsetzung „Flächenmanagement für Klima und Umwelt“ durchgeführt.


Verfahrensvorbereitung

Jedes Flurbereinigungsverfahren durchläuft bis zu seiner Anordnung eine intensive Vorbereitungs-phase. Dabei wird das geplante Verfahren unter breiter Beteiligung der Akteure und der Öffentlichkeit in einem Arbeitskreis vor Ort entwickelt, um am Ende der Vorbereitungsphase hinreichend konkrete Aussagen über die Ziele sowie die zu erwartenden Kosten und Wirkungen des zukünftigen Flurbereinigungsverfahrens treffen zu können. Die Arbeit des Arbeitskreises ist ergebnisoffen.

Das geplante Flurbereinigungsverfahren Vogelmoor steht unter der besonderen Zielsetzung „Flächenmanagement für Klima und Umwelt“. Unter dieser Zielsetzung hat die Wiedervernässung zusammenhängender Moorgebiete eine besondere Priorität. Die Wiedervernässung soll vorrangig dem Klimaschutz durch Reduzierung von Treibhausgasen dienen, die bei der Zersetzung von Torfböden entstehen.

Naturschutzgebiet Vogelmoor   Bildrechte: LGLN
Naturschutzgebiet Vogelmoor

Gebietsbeschreibung

Das Vogelmoor bei Gifhorn umfasst eine Größe von 289 ha. Es wurde bereits 1973 als Naturschutzgebiet (NSG Vogelmoor) ausgewiesen. 2007 erfolgte die Ausweisung des NSG „Erweiterungsflächen Vogelmoor“, BR 133. Zur Umsetzung der europarechtlichen Vorschriften für die Schaffung des europäischen ökologischen Netzes NATURA 2000 wurden beide NSG als FFH-Gebiet (Nr. 089, Vogelmoor) gemeldet.

Ziele, Konflikte und Maßnahmen

Ziel des Verfahrens ist die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes zur Stärkung von Umwelt und Klima. Dies soll durch die Arrondierung von Eigentumsflächen des Landkreises Gifhorn und dem Tausch und Ankauf von privaten Flächen erreicht werden. Ziel ist, durch grundwasserstands-sichernde und grundwasserstandserhöhende Maßnahmen im Vogelmoor hochmoorähnliche offene Biotoptypen zu erhalten und zurückzugewinnen.

Wnd Maßnahmen zur Optimierung des bestehenden ländlichen Wegenetzes durch Ausbau vorhandener Wege in den Feldlagen außerhalb der NSG-Gebiete geplant.

Das geplante Flurbereinigungsverfahren Vogelmoor soll also zu einer Entflechtung von Nutzungs-konflikten zwischen Landwirtschaft und Naturschutz beitragen.

Das Vogelmoor   Bildrechte: Klaus Hermann / ArL Braunschweig

Das Vogelmoor

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.05.2017
zuletzt aktualisiert am:
17.01.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Xaver Vandrey

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2092

arl-bs.niedersachsen.de

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