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Vereinfachte Flurbereinigung Soßmar, Landkreis Peine

3. Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen genehmigt


Karte zur 3. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG   Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Karte zur 3. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG

Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Soßmar hat das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig – Dezernat 4.1 – am 07.07.2017 die 3. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) genehmigt.

Die Feldmark von Soßmar.   Bildrechte: Klaus Hermann / ArL Braunschweig
Die Feldmark von Soßmar.

Die Planunterlagen wurden mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Soßmar, den von den Planungen betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie der landwirtschaftlichen Berufsvertretung und den künftigen Unterhaltungspflichtigen abgestimmt. Es wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Einwendungen gegen die 3. Änderung des Planes nach § 41 FlurbG eingelegt.

Die Planunterlagen, bestehend aus Karten und dem textlichen Teil, sind als Downloaddokumente in der rechten Spalte verfügbar

Besitzeinweisung

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat am 31.07.2017 die vorläufige Besitzeinweisung für das Teilgebiet 2 (Bruchgraben) mit Wirkung zum 01.10.2017 angeordmet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.03.2017
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Julia Franz

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2084
Fax: 0531 / 484-2130

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