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Landesregierung unterstützt finanzschwache Kommunen bei der Kofinanzierung von EU-Förderprojekten

Das Niedersächsische Innenministerium hat das Verfahren für die Gewährung von Kofinanzierungszuweisungen an finanzschwache und hoch verschuldete Kommunen in 2017 eröffnet. Bis zum 20.10.2017 können Anträge beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht werden.

Seit 2015 unterstützt die Landesregierung finanzschwache Kommunen, die sich in einer außergewöhnlichen Lage nach § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich befinden, indem jährlich 8 Mio. Euro als Kofinanzierungszuweisungen für EU-Maßnahmen bereitgestellt werden.

Hintergrund ist, dass die Förderung aus EU-Mitteln grundsätzlich einen finanziellen Eigenanteil des Zuwendungsempfängers voraussetzt. Das Aufbringen dieses Eigenanteils war vielen Kommunen in der Vergangenheit aufgrund ihrer schlechten Finanzlage kaum möglich, so dass sie sich oftmals gegen eine Projektrealisierung entscheiden mussten. Hier setzt die Kofinanzierungshilfe des Landes an. Erstmals erhalten dadurch diese Städte und Gemeinden eine Möglichkeit, die eigenständig aufzubringenden Kofinanzierungsanteile spürbar zu reduzieren und so von der EU-Förderung zu profitieren.

In 2015 wurden Kofinanzierungszuweisungen in Höhe von insgesamt 6,9 Millionen Euro bewilligt. Ein erheblicher Teil der Mittel ist an Gemeinden und Landkreise in Südniedersachsen gegangen u.a. für Projekte zum Breitbandausbau, der Inwertsetzung der bergbaulichen Anlage „Ottilienschacht“ sowie der Förderung der touristischer Infrastruktur durch Vernetzung des UNESCO-Weltkulturerbes Bergwerk Rammelsberg, der Altstadt von Goslar und der Oberharzer Wasserwirtschaft.

In 2016 wurden Kofinanzierungshilfen in Höhe von insgesamt 6,4 Mio. Euro für Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise bewilligt bzw. gebunden. Die Finanzierungshilfen reichten von ca. 13.500 Euro zur Kofinanzierung eines LEADER-Antrags für den Ortsentwicklungsprozess in den Bereichen Kunst, Kultur, Tourismus und Gewerbe der Gemeinde Worpswede bis zu 1,4 Mio. Euro zur Förderung des Breitbandausbaus im Landkreis Schaumburg.

„Mit dieser Unterstützung kommen die EU-Strukturfondsmittel dort an, wo sie am dringendsten gebraucht werden“, betont die für die regionale Landesentwicklung zuständige Staatssekretärin Birgit Honé. Konkret werden mit den Kofinanzierungen Beiträge für zukunftsweisende EU-Förderprojekte in den Bereichen Tourismus, Natur und Umwelt, Arbeit und Ausbildung, Forschung, integrierte ländliche Entwicklung oder auch zur Verbesserung von Infrastruktur und schneller Internetanbindung geleistet.

Auch in diesem Jahr stehen 8 Mio. Euro an Kofinanzierungszuweisungen zur Verfügung. Die Zuweisungen sind schriftlich beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung bis zum 20.10.2017 einzureichen. Die Ämter für regionale Landesentwicklung beraten und unterstützen potenzielle Kommunen dabei, Vorhaben auf den Weg zu bringen, die positive Impulse für eine nachhaltige Entwicklung in der Region geben. Ziel ist eine breite Projektbeteiligung an den maßgeblichen Förderrichtlinien auch für diese Kommunen zu eröffnen. Staatssekretärin Honé: „Die Mittel kommen damit direkt vor Ort und bei den Menschen an.“

Weitergehende Informationen zur Gewährung von Kofinanzierungszuweisungen sowie die entsprechenden Antragsvordrucke stehen Ihnen hier auch als Download zur Verfügung.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Nicole Daniel

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Bohlweg 38
38100 Braunschweig

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