Niedersachsen klar Logo

Raumverträglichkeitsprüfung für den geplanten Parallelneubau einer 380 kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Stadorf und Wahle (Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Süd)

VERFAHRENSSTAND: RAUMVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG EINGELEITET


Landkarte mit eingezeichnetem Suchraum für 380-kV-Ostniedersachsenleitung   Bildrechte: TenneT TSO GmbH
Vorhaben:
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Neubau einer 380 kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Stadorf im Landkreis Uelzen und Wahle im Landkreis Peine parallel zu der bestehenden 380 kV-Wechselstrom-Leitung. Dieser Leitungsneubau ist Teil des Gesamtvorhabens „380 kV-Leitung Ämter Büchen/Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek-Land – Lüneburg/Samtgemeinde Gellersen/Samtgemeinde Ilmenau – Stadorf – Wahle“ (Projekt 113 des Netzentwicklungsplans, Vorhaben Nr. 58 nach dem Bundesbedarfsplangesetz). Der geplante Neubau orientiert sich grundsätzlich an der Bestandstrasse. Um Siedlungsabstände zu erhöhen, Belastungen im Naturraum zu verringern und um dem Bündelungsgebot Rechnung zu tragen, sind dabei Abweichungen von der Bestandstrasse möglich. Die Umspannwerke in Stadorf und Wahle werden aufgrund der erforderlichen neuen Anschlussmöglichkeiten an den bestehenden Standorten erweitert.

Zuständige Behörde:
Für den Neubau der 380 kV-Leitung ist die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) erforderlich. Das Erfordernis einer RVP ergibt sich mit Blick auf die räumliche Ausdehnung des Vorhabens und seine Bedeutung für das Übertragungsnetz aus § 1 Nr. 14 der Raumordnungsverordnung (RoV). Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig als zuständige Landesplanungsbehörde für die Raumverträglichkeitsprüfung bestimmt.


Zweck der Raumverträglichkeitsprüfung:
Die RVP hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 ROG). In diesem Verfahren werden die Planungen und Maßnahmen untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmt. Die Raumverträglichkeit der Planungen und Maßnahmen wird beurteilt.

Die RVP schließt zudem die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 dieses Gesetzes entsprechend dem Planungsstand ein (vgl. § 10 Abs. 3 NROG). Für das Vorhaben bedeutet dies u.a., dass die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens auf Mensch und Natur untersucht und Trassenalternativen für die Leitung hinsichtlich ihrer Raum- und Umweltverträglichkeit miteinander verglichen und bewertet werden.

Verfahrensablauf:

Den Auftakt zur RVP bildet üblicherweise eine Antragskonferenz, die gemäß § 22 NROG durch eine Videokonferenz ersetzt wurde. Diese Regelung soll die Durchführung von Erörterungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erleichtern. Präsenztermine können bis zum 31.12.2023 als Videokonferenzen stattfinden.

Zur Vorbereitung der Videokonferenz hat der Vorhabenträger die zum Download zur Verfügung gestellte Unterlage zur Antragskonferenz mit einer Beschreibung des Vorhabens und einem Vorschlag für den Untersuchungsrahmen sowie die dazugehörigen Kartendarstellungen (Gesamtübersicht Raumwiderstände, Natur und Landschaft, Mensch und menschliche Gesundheit, Avifauna, Wasserrecht, Verwaltungsgrenzen) erarbeitet.

Diese Videokonferenz fand am 08. Dezember 2022 statt. Das ArL Braunschweig beriet mit dem Vorhabenträger TenneT TSO GmbH, den beauftragten Gutachtern sowie weiteren Behörden, Verbänden und Institutionen Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf der RVP. Dabei ging es insbesondere um den „Untersuchungsrahmen" - also die Frage, welche Auswirkungen in der RVP mit betrachtet werden sollen und welche Daten hierfür zur Verfügung stehen bzw. noch zu erheben sind. Zudem erhielten die Beteiligten Gelegenheit, sich schriftlich zum vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen zu äußern.

Das ArL Braunschweig hat am 15.02.2023 den Untersuchungsrahmen für die RVP festgelegt und an den Vorhabenträger übermittelt. Auf dieser Grundlage hat die TenneT TSO GmbH die Verfahrensunterlagen erarbeitet. Bis zum 02.12.2023 konnten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur RVP Stellungnahmen eingereicht werden.

Weiterführende Informationen zum Projekt finden Sie auch auf der offiziellen Projektwebseite von TenneT unter https://www.tennet.eu/de/projekte/ostniedersachsen-leitung#2529


Tabellarischer Verfahrensablauf

Status
Verfahrensschritt
Datum
abgeschlossen
Antragskonferenz 08.12.2022
abgeschlossen Prüfung der Erforderlichkeit des ROV gemäß § 9 NROG
15.02.2023
abgeschlossen Festlegung des Untersuchungsrahmens
15.02.2023
abgeschlossen Einleitung der Raumverträglichkeitsprüfung / Auslegung der Verfahrensunterlagen / Beteiligung der Öffentlichkeit
02.11.- 01.12. 2023
abgeschlossen Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen / Erwiderungssynopsen
22.02.2024
abgeschlossen Erörterungstermin
14.03.2024
in Bearbeitung

Landesplanerische Feststellung


380 kV-Leitung   Bildrechte: P. Helms, TenneT TSO GmbH
380 kV-Höchstspannungsfreileitung (Vordergrund) im Raum Eschede
Beteiligungsverfahren (November 2023) und Erörterungstermin (März 2024)

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
25.03.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln