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Aufruf zur Interessenbekundung für Projektvorschläge im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Innovation“

Die Richtlinie „Soziale Innovation" fördert in den Handlungsfeldern

  • Arbeitswelt im Wandel

  • Daseinsvorsorge

Projekte in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Sinne einer Anteilsfinanzierung.

Der Fördersatz beträgt maximal 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einer Höhe von maximal 300.000€. Die Laufzeit eines Projektes ist auf maximal 24 Monate beschränkt.

Der Ablauf im Überblick:

30.04.2018 Stichtag Abgabe von Interessenbekundungen bei der NBank

13.08.2018

Information der Träger, deren Interessenbekundungen ausgewählt wurden mit der
Bitte um Einreichung eines Antrags

22.10.2018 Stichtag Abgabe eines Antrages bei der NBank
11.12.2018 Beginn der Bewilligungen durch die NBank
ab 01.01.2019 Frühester Projekt- und Förderbeginn

 

Weitere Informationen können dem Aufruf des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europangelegenheiten und Regionaler Entwicklung entnommen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018
zuletzt aktualisiert am:
26.05.2021

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