Zusammenlegung Rhume Süd
Öffentliche Bekanntmachung vom 22.05.2023 - Ladung zur 1. Teilnehmerversammlung / zur Wahl der/des Vorsitzenden mehr
Öffentliche Bekanntmachung vom 22.05.2023 - Ladung zur 1. Teilnehmerversammlung / zur Wahl der/des Vorsitzenden mehr
Bekanntgabe des Nachtrages 1 zum Flurbereinigungsplan mehr
Mit der Anordnung der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplans Soßmar vom 12.05.2023 tritt am 19.06.2023 im Flurbereinigungsgebiet der neue Rechtszustand ein. Mit dem Eintritt des neuen Rechtszustands werden die Teilnehmer Eigentümer ihrer Landabfindungen. mehr
Öffentliche Bekanntmachung vom 23.03.2023 - Ausführungsanordnung mehr
Öffentliche Bekanntmachung vom 20.03.2023 - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse mehr
Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.