Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Anordnung zur 1. Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung
Flurbereinigung Echte
Öffentliche Bekanntmachung vom 04.06.2026
- Anordnung zur 1. Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung - Download
- Überleitungsbestimmungen - Download
- Nachbarrechtliche Bestimmungen - Download
GIS-Daten: Die "Neuen Flurstücke" als Shapefile zur Verwendung in einem GIS-Programm (Stand: 06/2026)
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.06.2026
zuletzt aktualisiert am:
09.06.2026
Ansprechpartner/in:
Marc Hensel
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Str. 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-278
