Anordnung zur 1. Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung

Flurbereinigung Echte


 

Öffentliche Bekanntmachung vom 04.06.2026

 

GIS-Daten: Die "Neuen Flurstücke" als Shapefile zur Verwendung in einem GIS-Programm (Stand: 06/2026)

Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2026
zuletzt aktualisiert am:
09.06.2026

Ansprechpartner/in:
Marc Hensel

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Str. 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-278

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