Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Anordnung zur 2. Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung
Flurbereinigung Trögen
Öffentliche Bekanntmachung vom 06.07.2026:
- Anordnung zur 2. Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung - Download
- Überleitungsbestimmungen - Download
GIS-Daten: Die "Neuen Flurstücke" als Shapefile zur Verwendung in einem GIS-Programm (Stand: 07/2026)
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.07.2026
Ansprechpartner/in:
Nico Wienrich
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Straße 40
37083 Göttingen
Tel: 0551-5074 262
