Niedersachsen klar Logo

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenkirchen

Öffentliche Bekanntmachung -Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung


Gebietskarte_nach 1.Anordnung_Flurb_Neuenkirchen   Bildrechte: ArL-BS
Gebietskarte_nach 1.Anordnung_Flurb_Neuenkirchen

Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
30.09.2022

Ansprechpartner/in:
Herr Josef Gawlitta

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2097
Fax: 0531/484-2066

arl-bs.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln