Zusammenlegung Rhume Rüdershausen

IV. Anordnung und Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte


 

Öffentliche Bekanntmachung vom 22.06.2026



Weitere Informationen zum Zusammenlegungsverfahren Rhume Rüdershausen erhalten Sie HIER.



Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2026

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