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Braunschweig, Göttingen und Wolfsburg werden in das Förderprogramm “Resiliente Innenstädte“ aufgenommen

Das Land unterstützt die drei Großstädte im Amtsbezirk Braunschweig mit je 4,2 Mio. Euro


Am Donnerstag, den 22.06.2022 gab das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung bekannt, welche 15 Städte bei der langfristigen Aufwertung ihrer Zentren gefördert werden. Aus dem Amtsbezirk Braunschweig hatten sich hierfür die Oberzentren Braunschweig, Göttingen und Wolfsburg beworben. Alle drei Städte wurden von der externen Experten-Jury für das Programm vorgeschlagen.


„Ich freue mich außerordentlich, dass die drei Kandidaten des Amtsbezirks Braunschweig überzeugen konnten. Braunschweig, Göttingen und Wolfsburg haben nun die Chance, ihre Zentren zukunftssicherer, lebendiger und damit attraktiver zu gestalten. Davon profitieren die Bürger*innen, aber auch alle Menschen, die im Umland wohnen“, so Dr. Ulrike Witt, Landesbeauftragte für Regionale Landesentwicklung Braunschweig.

Das Amt für Regionale Landesentwicklung Braunschweig hat den Auswahlprozess aktiv begleitet und wird in den neu einzurichtenden Steuerungsgruppen als beratendes Mitglied an der Umsetzung der Projekte Vorort mitwirken. Die Städte Braunschweig, Göttingen und Wolfsburg werden mit einer Förderquote i.H.v. 40 % mit EU-Mitteln gefördert.

Für die EU-Förderperiode 2021-2027 stellt das Ministerium insgesamt 61,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Das Ministerium hatte anhand festgelegter Qualitätskriterien und den Empfehlungen einer unabhängigen Jury folgend die Strategien der Kommunen aus 20 Bewerbungen ausgewählt.


Hintergrundinformationen

Das Programm „Resiliente Innenstädte“ ergänzt die bisherigen Programme der Landesregierung zur Stärkung der Innenstädte und soll niedersächsischen Städten eine behutsame und nachhaltige Umgestaltung der Innenstädte ermöglichen. Die Abkehr von Monostrukturen soll mehr Lebendigkeit und Vielfalt in die Zentren bringen und durch Beteiligungsprozesse bei der Gestaltung der Innenstadt Akzeptanz und Kreativität verbessern. Klimagerechte Mobilitätskonzepte und eine umweltgerechtere Flächengestaltung sollen die Aufenthaltsqualität verbessern und Zukunftsfähigkeit schaffen. Die in das Programm aufgenommenen Städte können nun unter Beteiligung ihrer eigens für dieses Programm eingerichteten Steuerungsgruppen und ihrer Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft Projekte umsetzen. Dafür stehen ihnen in der EUFörderperiode bis 2027 reservierte Budgets in Höhe von 3,95 Millionen Euro (Amtsbereich Lüneburg, Förderquote 60 Prozent) beziehungsweise 4,2 Millionen Euro (Amtsbereiche Braunschweig, Leine-Weser und Weser-Ems, Förderquote 40 Prozent) zur Verfügung. Die Auswahl der 15 Kommunen ist auf Grundlage festgelegter Qualitätskriterien und mit Unterstützung einer unabhängigen Jury gemäß EU-Vorgaben durch die Verwaltungsbehörde EFRE / ESF+ erfolgt. Die Jury setzt sich aus Expertinnen und Experten zu Themen der Stadtentwicklung wie Einzelhandel, Architektur, Klimaschutz und nachhaltige Mobilität zusammen.

Antragsberechtigt für das Programm waren insgesamt 36 Kommunen, deren Zusammensetzung sich aus der Größe und zentralörtlicher Funktion der Städte sowie der Einteilung in Übergangsregion (ÜR) und Stärker entwickelter Region (SER) ergab. Im Amtsbezirk Lüneburg (ÜR) waren die beiden Oberzentren und die 18 Mittelzentren antragsberechtigt: Achim, Bremervörde, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Celle, Cuxhaven, Hemmoor, Lüchow (Wendland), Lüneburg, Munster, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg (Wümme), Seevetal, Soltau, Stade, Uelzen, Verden (Aller), Walsrode, Winsen (Luhe) und Zeven.

In den Amtsbezirken Braunschweig, Leine-Weser und Weser-Ems (SER) waren die neun Oberzentren und sieben Mittelzentren mit oberzentralen Teilfunktionen und/oder großen selbstständige Städte antragsberechtigt: Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Göttingen, Goslar, Hameln, Hannover, Hildesheim, Langenhagen, Lingen (Ems), Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg.


Zum Download der Pressemitteilung

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2022

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