Flurbereinigung Soßmar
Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte an Flurstücken, die nachträglich zur Flurbereinigungsgebiet hinzugezogen wurden.
Zum Flurbereinigungsverfahren Soßmar wurden Flurstücke aus den Gemarkungen Soßmar, Bierbergen, Clauen, Adlum und Rautenberg zugezogen. Die Inhaber von Rechten an diesen Flurstücken, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb der in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Frist anzumelden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte ist nach § 110 FlurbG ortsüblich nach den Hauptsatzungen der betroffenen Gemeinden veranlasst worden.
Ergänzend zur öffentlichen Bekanntmachung wird hier die öffentliche Bekanntmachung zur Anmeldung unbekannter Rechte zum Download bereitgestellt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.01.2018
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2023
Ansprechpartner/in:
Frau Julia Franz
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2084
Fax: 0531 / 484-2130