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Flurbereinigung Vogelmoor

Ladung zur 3. Teilnehmerverammlung


Zur 3.Teilnehmerversammlung am

Montag, den 04.07.2022, um 10:00 Uhr,

im Sportheim, Hinter dem Hagen 37, 38476 Barwedel,

werden alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, die Teilnehmer nach § 10 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), sind, geladen.

Tagesordnung:

1. Wahl von einem Vorstandsmitglied nach § 21 FlurbG,

2. Verschiedenes.

Teilnehmer sind sämtliche Eigentümer und Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke, die im Anhang zum Flurbereinigungsbeschluss vom 16.06.2017 (Verzeichnis der Verfahrensflurstücke) aufgeführt sind.

Bestehen bei einem zum Wahltermin erscheinenden Teilnehmer Zweifel an seiner Wahlberechtigung, so muss dieser auf Verlangen eine Befugnis nachweisen (z.B. durch Vorlage eines Grundbuchauszuges in Verbindung mit dem Personalausweis).

Die Mitglieder des Vorstandes werden unter Leitung der Flurbereinigungsbehörde - Amt für regionale Landes-entwicklung Braunschweig - nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern und Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Die Wählbarkeit ist nicht auf den Kreis der Teilnehmer beschränkt, d.h. es können auch Personen gewählt werden, die nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sind.

Jeder anwesende abstimmungsberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, gleichgültig, ob sein Stimmrecht auf seiner Eigenschaft als Teilnehmer oder auf seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter beruht. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.

Soweit sich Teilnehmer durch Bevollmächtigte vertreten lassen, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, bei der die Unterschrift öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Ein Nachreichen der Vollmacht ist nicht zulässig.

Vollmachtsformulare können vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig angefordert werden (Adresse siehe oben).

Versäumt ein Teilnehmer den Termin oder macht er nicht von seinem Stimmrecht Gebrauch, können nachträgliche Einwendungen gegen gefasste Beschlüsse nicht mehr vorgebracht werden.

Vandrey

Gebiet der Flurbereinigung Vogelmoor nach der III. Anordnung.   Bildrechte: ArL Braunschweig, Kartengrundlage LGN Niedersachsen
Gebiet der Flurbereinigung Vogelmoor nach der III. Anordnung.
Das Vogelmoor im Winter.   Bildrechte: T. Schuldt

Das Vogelmoor im Winter.

Ältere Artikel zum Flurbereinigungsverfahren Vogelmoor

Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.05.2022
zuletzt aktualisiert am:
17.01.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Xaver Vandrey

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2092

arl-bs.niedersachsen.de

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