Flurbereinigung Roklum
Ab den 18.10.2021 sind die Teilnehmer Eigentümer ihrer Landabfindungen
An diesem Zeitpunkt erhalten die Teilnehmer das Eigentum an ihren Landabfindungen und verlieren zeitgleich das Eigentum an ihren bisherigen (alten) Grundstücken, die am Verfahren beteiligt sind. Es tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.
Es findet als Sonderfall ein ein Eigentumsübergang außerhalb des Grundbuchs statt.
Die Berichtigung der Grundbücher wird vom Amt für regionale Landesentwicklung als zuständige Flurbereinigungsbehörde veranlasst.
Die öffentliche Bekanntmachung der Ausführungsanordnung erfolgt in der Gemeinde Roklum und den angrenzenden Gemeinden nach dem jeweiligen Ortsrecht.
Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.10.2021
zuletzt aktualisiert am:
23.11.2023
Ansprechpartner/in:
Frau Karin Persitzky
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2127