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Die Teilnehmergemeinschaft der Unternehmensflurbereinigung B4-Rötgesbüttel wählt ihren Vorstand

Auf Einladung der Flurbereinigungsbehörde findet am 22.02.2018 zur Wahl der Vorstandsmitglieder eine Teilnehmerversammlung statt


Mit Flurbereinigungsbeschluss vom 17.11.2017 ist die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung B4 -Rötgesbüttel als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sind die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke, die innerhalb des Flurbereinigungsgebietes liegen.

Auf der Teilnehmerversammlung am 22.02.2018 soll nunmehr der Vorstand gewählt werden, der nach der Festlegung durch die Flurbereinigungsbehörde aus fünf Mitgliedern bestehen soll. Ferner ist für jedes Vorstandsmitglieder ein persönlicher Vertreter zu wählen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft und nimmt die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren war.

Wahlberechtigt sind die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gehören zu einem Grundstück mehrere Eigentümer, so haben diese Eigentümer zusammen eine Stimme.

Der Vorstand wird von der Flurbereinigungsbehörde über den Fortschritt des Flurbereinigungsverfahrens laufend unterrichtet, zu wichtigen Angelegenheiten angehört und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und Mitarbeit herangezogen.

Der Vorstand wirkt ehrenamtlich und unparteiisch.

Den genauen Zeitpunkt der Wahl und den Terminsort entnehmen Sie bitte der Ladung, die bereits in den Gemeinden Adenbüttel, Calberlah, Isenbüttel Meine, Ribbesbüttel, Rötgesbüttel, Sassenburg, Vordorf, Wasbüttel und der Stadt Gifhorn nach der jeweils geltenden Hauptsatzung veröffentlicht wurde. Zusätzlich ist die Ladung im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn Ausgabe 1/2018 veröffentlicht worden.

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