Verfahrensdaten
(PDF, 0,30 MB)
Besitzeinweisung
(PDF, 1,12 MB)
Im Flurbereinigungsverfahren Roklum wurde am 1. August 2017 die vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 angeordnet. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 110 FlurbG ortsüblich.
Ergänzend zur öffentlichen Bekanntmachung werden hier die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung, die Überleitungsbestimmungen und eine Übersichtskarte der neuen Feldeinteilung zum Download in der rechten Spalte bereitgestellt
Verfahrensdaten
(PDF, 0,30 MB)
Besitzeinweisung
(PDF, 1,12 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.08.2017
zuletzt aktualisiert am:
23.11.2023
Ansprechpartner/in:
Frau Karin Persitzky
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2127