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Flurbereinigung Soßmar, Landkreis Peine

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat am 31.07.2017 die vorläufige Besitzeinweisung für das Teilgebiet 2 (Bruchgraben) mit Wirkung zum 01.10.2017 angeordmet.


Besitzstandkarte Teilgebiet 2 (Bruchgraben) Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Flurbereinigung Soßmar: Besitzstandkarte Teilgebiet 2 (Bruchgraben)

Im Flurbereinigungsverfahren Soßmar wurde am 31. Juli 2017 die vorläufige Besitzeinweisung für das Teilgebiet 2 (Bruchgraben) nach § 65 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 angeordnet. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 110 FlurbG ortsüblich.

Ergänzend zur öffentlichen Bekanntmachung werden hier die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung, die Überleitungsbestimmungen, eine Gebietskarte mit dem von der Besitzeinweisung betroffenen Teilgebiet und die Karte der neuen Feldeinteilung zum Download in der rechten Spalte bereitgestellt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.08.2017
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Julia Franz

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2084
Fax: 0531 / 484-2130

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