Besitzeinweisung
(PDF, 0,06 MB)
Überleitungsbestimmungen
(PDF, 0,07 MB)
Im Flurbereinigungsverfahren Soßmar wurde am 31. Juli 2017 die vorläufige Besitzeinweisung für das Teilgebiet 2 (Bruchgraben) nach § 65 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 angeordnet. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 110 FlurbG ortsüblich.
Ergänzend zur öffentlichen Bekanntmachung werden hier die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung, die Überleitungsbestimmungen, eine Gebietskarte mit dem von der Besitzeinweisung betroffenen Teilgebiet und die Karte der neuen Feldeinteilung zum Download in der rechten Spalte bereitgestellt.
Besitzeinweisung
(PDF, 0,06 MB)
Überleitungsbestimmungen
(PDF, 0,07 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.08.2017
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2023
Ansprechpartner/in:
Frau Julia Franz
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2084
Fax: 0531 / 484-2130