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Flurbereinigung A39-Jembke

Änderung des Flurbereinigungsgebietes


Bundesautobahn-Nummer A 39 Bildrechte: Quelle: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Symbol A39

Das Flurbereinigungsgebiet A39-Jembke wurde nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) geändert.

Gleichzeitig werden die Inhaber von Rechten an den betroffenen Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Amt für regionale Landesentwicklung ihre Rechte anzumelden (§14 FlurbG).

Innerhalb des Flurbereinigungsgebietes bestehen nach § 34 FlurbG zeitweilige Einschränkungen des Eigentums.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung, die in der rechten Spalte zum Download bereitgestellt ist.

Ältere Artikel zur Unternehmensflurbereinigung A39-Jembke finden Sie hier.


Hinweis:
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
09.08.2019
zuletzt aktualisiert am:
30.09.2022

Ansprechpartner/in:
Frau Caroline Rusniok

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2070
Fax: 0531-484-2066

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