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Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans Roklum

Am 11. Dezember findet der Anhörungstermin statt.


In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Roklum, Landkreis Wolfenbüttel 28, wird der Flurbereinigungsplan nach § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) bekannt gegeben.

Jeder Teilnehmer des Verfahrens bekommt einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zugestellt, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Die Zustellung erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem Anhörungstermin.


Der textliche Teil des Flurbereinigungsplanes liegt in der Zeit vom

25.11.2019 bis 06.12.2019
zu den Öffnungszeiten
in der Samtgemeinde Elm-Asse,
Markt 3, Raum 207, 38170 Schöppenstedt

sowie

zu den Sprechzeiten im
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig,
Wilhelmstr. 3, Raum 308, 38100 Braunschweig


zur Einsichtnahme für alle Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) des Flurbereinigungsverfahrens aus.

Weiterhin liegt der Flurbereinigungsplan zur Einsichtnahme für alle betroffenen Beteiligten am


Mittwoch, den 11. Dezember 2019,
von 09.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr
im Sportheim Roklum, Winnigstedter Straße, 38325 Roklum

aus.


In dieser Zeit sind Angehörige des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Erläuterung und Auskunftserteilung anwesend.

Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan können nur am Anhörungstermin erhoben werden (Ausschlusstermin nach § 59 Abs.2 FlurbG). Vor diesem Termin abgegebene Erklärungen sind nicht als Widerspruch zu werten.

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Der Anhörungstermin findet am


Mittwoch, den 11. Dezember 2019,
um 17.00 Uhr
im Sportheim Roklum, Winnigstedter Straße, 38325 Roklum

statt.


Nach den §§ 114 u. 134 FlurbG wird darauf hingewiesen, dass von den Beteiligten, die nicht zu diesem Termin erscheinen oder sich nicht in diesem Termin zu Protokoll erklären, angenommen wird, dass sie mit dem Flurbereinigungsplan einverstanden sind.

Soweit sich Grundstückseigentümer - auch Miteigentümer oder Erbbauberechtigte - durch Bevollmächtigte vertreten lassen, müssen letztere eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorweisen. Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum Widerruf ihre Gültigkeit. Einen Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht in Flurbereinigungsverfahren finden Sie in der rechten Spalte als PDF-Download.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass diejenigen Beteiligten, die mit der für sie vorgesehenen Abfindung und mit dem Flurbereinigungsplan einverstanden sind, nicht zum Anhörungstermin erscheinen brauchen.

Die öffentliche Bekanntmachung der Ladung steht als PDF-Dokument zum Download auf der rechten Seite bereit.

Flurbereinigungsgebiet Roklum nach der III. Anordnung.   Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung, Kartengrundlage LGLN
Flurbereinigungsgebiet Roklum nach der III. Anordnung.
Uehrder Weg   Bildrechte: Karin Persitzky

Uehrder Weg

Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Wenn Sie Teilnehmer oder Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren sind, können Sie sich durch andere Personen vertreten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass beim Amt für regionale Landesentwicklung eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorliegt oder zum Termin vom Bevollmächtigten mitgebracht wird.

  Vollmacht.pdf
(PDF, 0,35 MB)

  Einzelvollmacht.pdf
(PDF, 0,35 MB)

Ältere Artikel zum Flurbereinigungsverfahren Roklum

Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2019
zuletzt aktualisiert am:
23.11.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Karin Persitzky

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2127

www.arl-bs.niedersachsen.de

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