Siedlungsangelegenheiten

Das Amt für regionale Landesentwicklung verwaltet als Siedlungsbehörde alte Fälle nach dem Reichssiedlungsgesetz


Paragraf Bildrechte: G. Altmann, Pixabay
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In der Vergangenheit wurden auf Basis des Reichssiedlungsgesetzes die Ansiedlung und der Ausbau landwirtschaftlicher Kleinbetriebe durch Zuschüsse und Darlehen gefördert. Diese wurden häufig durch Grundpfandrechte im Grundbuch gesichert.

Das Amt für regionale Landesentwicklung verwaltet als Siedlungsbehörde diese alten Fälle. Es ist Ansprechpartner, wenn diese Grundstücke verkauft oder vererbt werden sollen und erteilt Löschungsbewilligungen für die Grundpfandrechte.

Es ist dabei Rechtsnachfolger für beispielsweise das Amt für Agrarstruktur, das Amt für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften oder auch das Landeskulturamt des Preußischen Staates oder des Landes Niedersachsen.

Eine neue Förderung ist leider nicht mehr möglich.

Kontakt:

Thomas Stiefler, Telefon: 0531/484-2126

Anja Goczol, Telefon: 0531/484-2078

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Thomas Stiefler

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