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Raumordnung

Die unterschiedlichen Ansprüche an die Nutzung von Flächen bergen sowohl Chancen als auch Konflikte. Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig als obere Landesplanungsbehörde mit seinen Kenntnissen über Strukturen, Merkmale und Besonderheiten "seiner Region" konkretisiert die Vorgaben der Landes-Raumordnung. Mit dem Ziel einer sozial, ökologisch und wirtschaftlich verträglichen Raumnutzung und -entwicklung berät es die unteren Landesplanungsbehörden und Träger der Regionalplanung; dies sind im Amtsbezirk die Landkreise Göttingen, Northeim, die Stadt Göttingen und der Regionalverband Großraum Braunschweig.

Die unteren Landesplanungsbehörden werden bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren unterstützt, etwa bei der geplanten Errichtung von Bundesfernstraßen, Schienenstrecken oder Einkaufszentren. Bei Vorhaben von übergeordneter Bedeutung kann das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Raumordnungsverfahren selbst durchführen; ein solcher Fall kann etwa der geplante Bau einer Autobahn sein.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig berät die Träger der Regionalplanung bei der Aufstellung ihrer regionalen Raumordnungsprogramme und ist für die Genehmigung dieser Pläne zuständig.

Das bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig geführte Raumordnungskataster, ein Informationssystem über raumbeanspruchende und -beeinflussende Planungen und Maßnahmen, ermöglicht die Abstimmung raumordnerisch bedeutsamer Planungen und Maßnahmen unterschiedlicher Träger. "Regionalmonitoring" erfolgt auch über die Beobachtung und Bewertung der räumlichen und strukturellen Entwicklung von Kommunen und Regionen anhand statistischer Daten.
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