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Regionale Raumordnungsprogramme

Im Zuständigkeitsbereich des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig stellen die Landkreise Göttingen und Northeim sowie der Regionalverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung für ihr Gebiet das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) auf.

Dabei sind die Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms zu übernehmen und gegebenenfalls näher festzulegen. Sie können um eigene, für die Entwicklung des jeweiligen Planungsraumes bedeutsame Ziele ergänzt werden. Aufgabe des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig ist es, die Planungsträger bei der Programmaufstellung zu beraten und die RROP zu genehmigen.

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