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Überörtliche Zusammenarbeit

Viele niedersächsische Kommunen stehen vor einer historischen Herausforderung: der Überschuldung ihrer Haushalte. Rückläufige Einnahmen sowie ein wachsender Schuldenberg bedrohen ihre Handlungsfähigkeit. Zusätzlich müssen sich viele Kommunen den Herausforderungen des demografischen Wandels stellen. Die Bevölkerung nimmt ab, der Anteil der älteren Menschen steigt an. Das erfordert Veränderungen der kommunalen Infrastruktur und zusätzliche Mittel für die Unterhaltung und die Pflege dieser Einrichtungen.

Hierauf kann u.a. mit einer Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit reagiert werden, die das Land Niedersachsen ausdrücklich unterstützt. Durch sie können strukturelle Probleme erfolgreich gemeinsam gelöst und effizientere Strukturen für die Aufgabenerfüllung geschaffen werden. Je nach Aufgabengebiet und örtlichen Besonderheiten können finanzielle und personelle Ressourcen freigesetzt oder Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Erfolgreich kann ein derartiges Vorhaben aber nur sein, wenn die lokalen Akteure selbst den Wunsch zu einer Zusammenarbeit formulieren. Ein solches Vorgehen wird auch der kommunalen Selbstverwaltung in besonderem Maße gerecht. Die kommunale Zusammenarbeit eröffnet auch die Möglichkeit, ein eigenes regionales Profil (z.B. für Tourismus oder Wirtschaft) zu entwickeln.

Niedersachsen verfügt bereits jetzt über eine große Anzahl unterschiedlicher Regionaler Kooperationen, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, regionale Städtekooperationen und die kommunale Zusammenarbeit bei verschiedenen Aufgaben unterstützen sowie regionale Innovationsstrategien fördern sollen. Mit dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) ist dafür eine tragfähige rechtliche Grundlage gegeben, deren Spielräume es sinnvoll auszuschöpfen gilt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2014
zuletzt aktualisiert am:
10.03.2021

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