Aufruf zur Interessenbekundung für Projektvorschläge im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Innovation“
Die Richtlinie „Soziale Innovation" fördert in den Handlungsfeldern
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Arbeitswelt im Wandel
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Daseinsvorsorge
Projekte in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Sinne einer Anteilsfinanzierung.
Der Fördersatz beträgt maximal 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einer Höhe von maximal 300.000€. Die Laufzeit eines Projektes ist auf maximal 24 Monate beschränkt.
Der Ablauf im Überblick:
30.04.2018 | Stichtag Abgabe von Interessenbekundungen bei der NBank |
13.08.2018 |
Information der Träger, deren Interessenbekundungen ausgewählt wurden mit der |
22.10.2018 | Stichtag Abgabe eines Antrages bei der NBank |
11.12.2018 | Beginn der Bewilligungen durch die NBank |
ab 01.01.2019 | Frühester Projekt- und Förderbeginn |
Weitere Informationen können dem Aufruf des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europangelegenheiten und Regionaler Entwicklung entnommen werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2018
zuletzt aktualisiert am:
26.05.2021