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Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen

Zentrale Orte in ländlichen Räumen werden gefördert



Das Programm Zukunftsräume richtet sich an niedersächsische Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und Samtgemeinden in ländlichen Räumen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist.

Diese Zentren übernehmen wichtige Versorgungsfunktionen für ihr Umland - etwa in den Bereichen medizinische Versorgung, Einzelhandel oder auch Kultur - und fungieren als wesentliche Motoren der regionalen Entwicklung. Ziel des Programms ist die Initiierung stadtregionaler Kooperationen und die Entwicklung von Projekten zu stärken, die dazu beitragen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken.


Wie können Kommunen Teil des Programms Zukunftsräume Niedersachsen werden?

Interessierte Kommunen sind aufgerufen, zunächst eine Interessenbekundung beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einzureichen. Nach Aufnahme in das Programm kann die Interessenbekundung zu einem ausführlichen Projektantrag weiterentwickelt werden. Bei Bedarf können die Kommunen hierfür auf einen dem Programm zugeordneten Expertenpool zurückgreifen.

Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre.

Weiterhin ist die Förderung von Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung möglich. Hierfür ist keine Interessenbekundung notwendig, die Laufzeit beträgt maximal zwei Jahre.


Förderung

Gefördert werden sowohl konkrete Projekte als auch Beratungsleistungen. Die projektbezogene Förderung liegt bei 60 Prozent, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bei 90 Prozent, jeweils gemessen an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Fördersumme pro Projekt liegt zwischen 75.000 und 300.000 Euro.

Bei dem Fördertatbestand „Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung“ liegt die Fördersumme zwischen 75.000 und 200.000 Euro.


Formulare, Dokumente und weitere Informationen

Weitere Dokumente zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.


Bildrechte: J. Wachtel, ArL-BS

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Oliver Fuchs

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