Aufgaben und Ansprechpartner
Dienstgebäude Braunschweig
Flurbereinigung
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz haben in Niedersachsen eine lange Tradition als Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum. Entsprechend der sich stetig ändernden Rahmenbedingungen haben sich auch die Ziele gewandelt, die mit der Durchführung der Verfahren verfolgt wurden.
Die Hauptaufgabe von Flurbereinigungsverfahren ist die Bodenordnung, also die Neuordnung von Flächen im ländlichen Raum. Aktuelle Verfahren kombinieren agrarstrukturelle Belange gleichrangig mit ökologischen Planungen (Naturschutz, Gewässerschutz und Bodenschutz) sowie mit Zielen der gemeindlichen Entwicklung und der Verwirklichung bedeutender Infrastrukturvorhaben, um langfristig die bäuerliche Landwirtschaft zu erhalten und die vielfältig, regional unterschiedliche Kulturlandschaft zu sichern und zu bewahren.
Flurbereinigungen haben den Auftrag, zur Verbesserung der Landentwicklung Anlagen der bäuerlichen Infrastruktur sowie Projekte zum Landschaftsschutz, zur Landschaftsgestaltung und zur Dorfentwicklung herzustellen. Hierzu gehören u.a. die Maßnahmen Zusammenlegung von Grundstücken, ländlicher Wegebau, Anlage von Biotopverbunden oder auch die Ausweisung von Hochwasserrückhaltebecken oder ökologischen Retentionsräumen.
Informationen über die laufenden Flurbereinigungsverfahren im Amtsbezirk und Ansprechpartner finden Sie in der Infospalte auf der rechten Seite oder nach Landkreisen über die interaktive Karte.
Aufgaben und Ansprechpartner
Dienstgebäude Göttingen
Informationen zu Verfahren nach dem Flurbereinigungsgestz, für die das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig zuständig ist
Wenn Sie Teilnehmer oder Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren sind, können Sie sich durch andere Personen vertreten lassen. Das setzt jedoch voraus, dass beim Amt für regionale Landesentwicklung eine amtlich beglaubigte Vollmacht vorliegt oder zum Termin vom Bevollmächtigten mitgebracht wird.
In den Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie aus dem dem Merkblatt "Datenschutz in Flurbereinigungsverfahren Merkblatt zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO- der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" entnehmen.