Der Amtsbezirk
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Die Ämter für regionale Landesentwicklung
Die niedersächsische Landesregierung stellt die Regional- und Förderpolitik neu auf:
Die neue Regionalpolitik zielt darauf ab, künftig allen Regionen des Landes gleichwertige Chancen für eine eigenständige und nachhaltige Entwicklung zu geben. Mit der derzeit stattfindenden Ausgestaltung der operationellen Programme für die kommende EU-Förderperiode (2014-2020) soll die Basis dafür geschaffen werden, dass eine gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedürfnisse zugeschnittene Förderpolitik entsteht. Ziel der neuen Regionalpolitik ist es auch, die EU-Mittel künftig schwerpunktmäßig dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden und wo sie zugleich die größtmögliche Wirkung entfalten.
Mit den vier neu geschaffenen Ämtern für regionale Landesentwicklung verstärkt die Landesregierung ihre Präsenz in der Fläche Niedersachsens. Am 1. Januar 2014 haben die neuen Bündelungsbehörden ihre Arbeit aufgenommen. In den Ämtern wurden wesentliche Aufgaben der Regionalplanung und Raumordnung, der Stadt- und Landentwicklung und der Wirtschaftsförderung, insbesondere EU-Förderung, zusammengefasst, die bislang auf verschiedene andere Landeseinrichtungen verteilt waren.
Geleitet werden die Regionalbehörden von den "Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung". Sie sind Gesicht und Stimme der Region. Ihre Aufgabe ist es, positive Impulse für eine nachhaltige Entwicklung in allen Teilen Niedersachsens zu geben und dazu beizutragen, regionale Ungleichgewichte zu beheben. Gemeinsam mit den Akteuren vor Ort werden sie insbesondere ressortübergreifende regionale Entwicklungskonzepte und Förderprojekte initiieren, koordinieren, bündeln und umsetzen.
Weitere Ämter für regionale Landesentwicklung
• Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in Hildesheim
Gebietszuständigkeit: für die Region Hannover sowie die Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg/Weser und Schaumburg.
• Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Gebietszuständigkeit: für die Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg/Wümme, Stade, Uelzen und Verden.
• Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg
Gebietszuständigkeit: für die Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch und Wittmund.
Niedersachen
Die Domänenverwaltung des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig
ist über das in der Karte dargestellte Gebiet hinaus auch für Liegenschaften in den Landkreisen Holzminden, Börde und Verden sowie in grenznahen Landkreisen der Länder Sachsen Anhalt (Salzlandkreis) und Thüringen zuständig.
- Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig -
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Danziger Straße 40
37083 Göttingen
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Ansprechpartner/in:
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