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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Schlussfeststellung


Nach § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird für das mit Beschluss vom 04.02.2004 nach § 86 Abs. 1, Nr. 1 u. 3 FlurbG angeordnete Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Eddesse, Landkreis Peine 200, die Schlussfeststellung angeordnet.

Es wird festgestellt, dass:

  1. die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und dem dazu ergangenen Nachtrag 1 bewirkt ist und

  1. den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Eddesse hätten berücksichtigt werden müssen.

Begründung:

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt, das Grundbuch und die sonstigen öffentlichen Bücher sind berichtigt. Die gemeinschaftlichen Anlagen sind in dem genehmigten Umfang ausgebaut und ihre Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergegangen.

Die Voraussetzungen des § 149 FlurbG zum Erlass der Schlussfeststellung sind daher gegeben.

Die Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Eddesse als Körperschaft des öffentlichen Rechts bleibt bestehen, da noch Kassengeschäfte abzuwickeln sind. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft kann erst nach der Beendigung der Kassengeschäfte geschlossen werden. Das Amt für regionale Landesentwicklung als Flurbereinigungsbehörde wird die Kasse schließen, wenn alle Zahlungen abgewickelt sind.


(Rusniok)


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Download: Rechtskräftige Schlussfeststellung_Eddesse.pdf

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Gebiet der Flurbereinigung Edesse   Bildrechte: LGLN / ArL-BS
Gebietskarte

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Caroline Rusniok

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2070
Fax: 0531-484-2066

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