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Stiftungen

Stiftungen zum Wohle der Allgemeinheit sind mehr denn je unverzichtbare Partner des Staates bei der Bewältigung diverser Aufgaben im kulturellen, wissenschaftlichen, ökologischen und sozialen Bereich. Stiftungen gestalten die Zukunft und sind ein wichtiger Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements für die Allgemeinheit und den Mitmenschen.

Im Zuständigkeitsbereich des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig gibt es eine alte, reiche und vielfältige Stiftungskultur. Inzwischen über 400 rechtsfähige privatrechtliche Stiftungen - die älteste im 13. Jahrhundert gegründet - zeugen vom Einsatz der Bürger und ihres Vermögens für das Allgemeininteresse.

Die stetig zunehmende Bereitschaft, privates Vermögen in Stiftungen anzulegen, verdient volle Unterstützung. Die Möglichkeit der steuerlichen Förderung dürfte Stiftungsgründungen sicherlich zusätzlich attraktiv machen.

An dieser Stelle informieren wir Sie umfassend zum Stiftungswesen. Neben allgemeinen Erläuterungen im Artikel "Gründung einer Stiftung" haben wir für Sie nebenstehend eine Übersicht der im Zuständigkeitsbereich des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig als rechtsfähig anerkannten Stiftungen zusammengestellt.

Kontakt:

Stiftungen mit Sitz in den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg und den Landkreisen Gifhorn, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel:

Anke Sonnenburg, Telefon (0531) 484-1021, Telefax (0531) 484-1099.

Stiftungen mit Sitz in den Landkreisen Göttingen, Goslar und Northeim:

Jacqueline Besener, Telefon (0531) 484-1042, Telefax (0531) 484-1099.


Den allgemeinen E-Mail-Kontakt des Bereiches Stiftungsangelegenheiten erreichen Sie über die nebenstehenden "Artikelinformationen".



ArL BS   Bildrechte: ArL BS
Stiftungsbestand nach LK und krsfr. Städten Stand: 04.01.2022
Stiftungsverzeichnis des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig gem. § 10 NStiftG

Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel sowie den Städten Brauschweig, Salzgitter und Wolfsburg

  Stiftungsverzeichnis ArL BS § 10 NStiftG Stand 09_01_2024.pdf
(PDF, 1,04 MB)

Transparenzregister

Auch für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts gilt die Verpflichtung zu Meldungen zum Transparenzregister (§§ 18 ff des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, Geldwäschegesetz -GwG-).

Entsprechende Informationen finden Sie hier:

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2014
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2024

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
- Stiftungsangelegenheiten -
Dezernat 2
Friedrich-Wilhelm-Straße 3
38100 Braunschweig

www.arl-bs.niedersachsen.de

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