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Beteiligungsverfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II

VOM 19.09.2024 BIS ZUM 18.10.2024 KONNTEN STELLUNGNAHMEN ZUM GEPLANTEN VORHABEN ABGEGEBEN WERDEN.


Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig hat die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II im Landkreis Wolfenbüttel eingeleitet.

Im Rahmen der RVP fand eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen statt.

Luftaufnahme der Schachtanlage Asse II   Bildrechte: BGE
Luftaufnahme der Schachtanlage Asse II

Die Verfahrensunterlagen der BGE setzen sich aus mehreren Einzelunterlagen zusammen und sind wie folgt gegliedert:

- Unterlage 1: Erläuterungsbericht

- Unterlage 2: Raumverträglichkeitsstudie

- Unterlage 3: Bericht zur überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen

- Unterlage 4: Einschätzung der Natura 2000-Verträglichkeit

- Unterlage 5: Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung

- Unterlage 6: Belangübergreifende Konfliktanalyse

Die genannten Einzelunterlagen sind auf dieser Seite (s. Kasten rechts; bei mobiler Ansicht unten) abrufbar.

Die eingehenden Stellungnahmen wurden vom ArL Braunschweig ausgewertet und in Form einer Erwiderungssynopse aufbereitet. Eine individuelle Beantwortung der Stellungnahmen und Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger ist nicht vorgesehen.

Weiterführende Informationen zum Projekt mit Unterlagen der Antragskonferenz zum vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen finden Sie auch auf unserer Projektseite zur RVP Asse.

Die RVP schließt mit einer Landesplanerischen Feststellung ab. Die Landesplanerische Feststellung trifft u. a. eine Aussage dazu, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Sie ist bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II betreffen, sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen.

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