2022-12-08 ROV ONiL Süd Präsentation AK 08.12.2022 ArL BS.pdf
2022-12-08 ROV ONiL Süd Präsentation AK 08.12.2022 TenneT.pdf
2022-12-08 ROV ONiL AbschnittSued Unterlage Video-Telefonkonferenz.zip
Zuständige Behörde:
Für den Neubau der 380 kV-Leitung ist die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) erforderlich. Das Erfordernis einer RVP ergibt sich mit Blick auf die räumliche Ausdehnung des Vorhabens und seine Bedeutung für das Übertragungsnetz aus § 1 Nr. 14 der Raumordnungsverordnung (RoV). Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig als zuständige Landesplanungsbehörde für die Raumverträglichkeitsprüfung bestimmt.
Zweck der Raumverträglichkeitsprüfung:
Die RVP hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (§ 15 Abs. 1 ROG). In diesem Verfahren werden die Planungen und Maßnahmen untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmt. Die Raumverträglichkeit der Planungen und Maßnahmen wird beurteilt.
Die RVP schließt zudem die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 dieses Gesetzes entsprechend dem Planungsstand ein. Für das Vorhaben bedeutet dies u.a., dass die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens auf Mensch und Natur untersucht und Trassenalternativen für die Leitung hinsichtlich ihrer Raum- und Umweltverträglichkeit miteinander verglichen und bewertet werden.Verfahrensablauf:
Den Auftakt zur RVP bildet üblicherweise eine Antragskonferenz, die gemäß § 22 NROG a. F. durch eine Videokonferenz ersetzt wurde.
Zur Vorbereitung der Videokonferenz hat der Vorhabenträger die zum Download zur Verfügung gestellte Unterlage zur Antragskonferenz mit einer Beschreibung des Vorhabens und einem Vorschlag für den Untersuchungsrahmen sowie die dazugehörigen Kartendarstellungen (Gesamtübersicht Raumwiderstände, Natur und Landschaft, Mensch und menschliche Gesundheit, Avifauna, Wasserrecht, Verwaltungsgrenzen) erarbeitet.
Diese Videokonferenz fand am 08. Dezember 2022 statt. Das ArL Braunschweig beriet mit dem Vorhabenträger TenneT TSO GmbH, den beauftragten Gutachtern sowie weiteren Behörden, Verbänden und Institutionen Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf der RVP. Dabei ging es insbesondere um den „Untersuchungsrahmen" - also die Frage, welche Auswirkungen in der RVP mit betrachtet werden sollen und welche Daten hierfür zur Verfügung stehen bzw. noch zu erheben sind. Zudem erhielten die Beteiligten Gelegenheit, sich schriftlich zum vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen zu äußern.
Das ArL Braunschweig hat am 15.02.2023 den Untersuchungsrahmen für die RVP festgelegt und an den Vorhabenträger übermittelt. Auf dieser Grundlage hat die TenneT TSO GmbH die Verfahrensunterlagen erarbeitet. Bis zum 02.12.2023 konnten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur RVP Stellungnahmen eingereicht werden.
Das ArL Braunschweig hat die RVP am 17.06.2024 mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Die Landesplanerische Feststellung, bestehend aus einem Textteil, einer Übersichtskarte (Anlage 1) und einer Karte der landesplanerisch festgestellten Trasse mit drei Blättern (Anlage 2), kann hier auf der Website heruntergeladen werden (s. Kasten rechts; bei mobiler Ansicht unten).
Im Ergebnis der raumordnerischen Prüfung und Gesamtabwägung wird die Vorzugstrasse der TenneT TSO GmbH für den Parallelneubau der 380 kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Stadorf und Wahle im Wesentlichen bestätigt. Die landesplanerisch festgestellte Trasse ist mit den Erfordernissen der Raumordnung unter Beachtung von Maßgaben vereinbar. Sie stellt sich als raumverträglichste Lösung dar und ruft die vergleichsweise geringsten Umweltauswirkungen hervor.
Die Landesplanerische Feststellung ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung. Für die geplante Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Süd wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Anschluss an die RVP ein Planfeststellungsverfahren nach Energiewirtschaftsgesetz durchführen.Status |
Verfahrensschritt |
Datum | |
abgeschlossen |
Antragskonferenz | 08.12.2022 | |
abgeschlossen | Prüfung der Erforderlichkeit des ROV gemäß § 9 NROG |
15.02.2023 | |
abgeschlossen | Festlegung des Untersuchungsrahmens |
15.02.2023 | |
abgeschlossen | Einleitung der Raumverträglichkeitsprüfung / Auslegung der Verfahrensunterlagen / Beteiligung der Öffentlichkeit |
02.11.- 01.12. 2023 | |
abgeschlossen | Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen / Erwiderungssynopsen |
22.02.2024 | |
abgeschlossen | Erörterungstermin |
14.03.2024 | |
|
Landesplanerische Feststellung | 17.06.2024 |
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2024-06-17 ArL BS RVP ONiL Süd - LF.pdf
2024-06-17 ArL BS RVP ONiL Süd - LF - Anlage 1 Übersichtskarte.pdf
2024-06-17 ArL BS RVP ONiL Süd - LF - Anlage 2 Karte LF-Trasse.pdf
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
20.06.2024