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Raumverträglichkeitsprüfung für den geplanten Parallelneubau einer 380 kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Stadorf und Wahle (Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Süd)

VERFAHRENSSTAND: RAUMVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG ABGESCHLOSSEN


Ostniedersachsenleitung, TenneT   Bildrechte: TenneT
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Vorhaben:
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Neubau einer 380 kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Stadorf im Landkreis Uelzen und Wahle im Landkreis Peine parallel zu der bestehenden 380 kV-Wechselstrom-Leitung. Dieser Leitungsneubau ist Teil des Gesamtvorhabens „380 kV-Leitung Ämter Büchen/Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek-Land – Lüneburg/Samtgemeinde Gellersen/Samtgemeinde Ilmenau – Stadorf – Wahle“ (Projekt 113 des Netzentwicklungsplans, Vorhaben Nr. 58 nach dem Bundesbedarfsplangesetz). Der geplante Neubau orientiert sich grundsätzlich an der Bestandstrasse. Um Siedlungsabstände zu erhöhen, Belastungen im Naturraum zu verringern und um dem Bündelungsgebot Rechnung zu tragen, sind dabei Abweichungen von der Bestandstrasse möglich. Die Umspannwerke in Stadorf und Wahle werden aufgrund der erforderlichen neuen Anschlussmöglichkeiten an den bestehenden Standorten erweitert.

Zuständige Behörde:
Für den Neubau der 380 kV-Leitung ist die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) erforderlich. Das Erfordernis einer RVP ergibt sich mit Blick auf die räumliche Ausdehnung des Vorhabens und seine Bedeutung für das Übertragungsnetz aus § 1 Nr. 14 der Raumordnungsverordnung (RoV). Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig als zuständige Landesplanungsbehörde für die Raumverträglichkeitsprüfung bestimmt.


Zweck der Raumverträglichkeitsprüfung:

Die RVP hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (§ 15 Abs. 1 ROG). In diesem Verfahren werden die Planungen und Maßnahmen untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmt. Die Raumverträglichkeit der Planungen und Maßnahmen wird beurteilt.

Die RVP schließt zudem die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 dieses Gesetzes entsprechend dem Planungsstand ein. Für das Vorhaben bedeutet dies u.a., dass die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens auf Mensch und Natur untersucht und Trassenalternativen für die Leitung hinsichtlich ihrer Raum- und Umweltverträglichkeit miteinander verglichen und bewertet werden.

Verfahrensablauf:

Den Auftakt zur RVP bildet üblicherweise eine Antragskonferenz, die gemäß § 22 NROG a. F. durch eine Videokonferenz ersetzt wurde.

Zur Vorbereitung der Videokonferenz hat der Vorhabenträger die zum Download zur Verfügung gestellte Unterlage zur Antragskonferenz mit einer Beschreibung des Vorhabens und einem Vorschlag für den Untersuchungsrahmen sowie die dazugehörigen Kartendarstellungen (Gesamtübersicht Raumwiderstände, Natur und Landschaft, Mensch und menschliche Gesundheit, Avifauna, Wasserrecht, Verwaltungsgrenzen) erarbeitet.

Diese Videokonferenz fand am 08. Dezember 2022 statt. Das ArL Braunschweig beriet mit dem Vorhabenträger TenneT TSO GmbH, den beauftragten Gutachtern sowie weiteren Behörden, Verbänden und Institutionen Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf der RVP. Dabei ging es insbesondere um den „Untersuchungsrahmen" - also die Frage, welche Auswirkungen in der RVP mit betrachtet werden sollen und welche Daten hierfür zur Verfügung stehen bzw. noch zu erheben sind. Zudem erhielten die Beteiligten Gelegenheit, sich schriftlich zum vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen zu äußern.

Das ArL Braunschweig hat am 15.02.2023 den Untersuchungsrahmen für die RVP festgelegt und an den Vorhabenträger übermittelt. Auf dieser Grundlage hat die TenneT TSO GmbH die Verfahrensunterlagen erarbeitet. Bis zum 02.12.2023 konnten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur RVP Stellungnahmen eingereicht werden.

Das ArL Braunschweig hat die RVP am 17.06.2024 mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Die Landesplanerische Feststellung, bestehend aus einem Textteil, einer Übersichtskarte (Anlage 1) und einer Karte der landesplanerisch festgestellten Trasse mit drei Blättern (Anlage 2), kann hier auf der Website heruntergeladen werden (s. Kasten rechts; bei mobiler Ansicht unten).

Im Ergebnis der raumordnerischen Prüfung und Gesamtabwägung wird die Vorzugstrasse der TenneT TSO GmbH für den Parallelneubau der 380 kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Stadorf und Wahle im Wesentlichen bestätigt. Die landesplanerisch festgestellte Trasse ist mit den Erfordernissen der Raumordnung unter Beachtung von Maßgaben vereinbar. Sie stellt sich als raumverträglichste Lösung dar und ruft die vergleichsweise geringsten Umweltauswirkungen hervor.

Die Landesplanerische Feststellung ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung. Für die geplante Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Süd wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Anschluss an die RVP ein Planfeststellungsverfahren nach Energiewirtschaftsgesetz durchführen.

Weiterführende Informationen zum Projekt finden Sie auch auf der offiziellen Projektwebseite von TenneT unter https://www.tennet.eu/de/projekte/ostniedersachsen-leitung#2529


Tabellarischer Verfahrensablauf

Status
Verfahrensschritt
Datum
abgeschlossen
Antragskonferenz 08.12.2022
abgeschlossen Prüfung der Erforderlichkeit des ROV gemäß § 9 NROG
15.02.2023
abgeschlossen Festlegung des Untersuchungsrahmens
15.02.2023
abgeschlossen Einleitung der Raumverträglichkeitsprüfung / Auslegung der Verfahrensunterlagen / Beteiligung der Öffentlichkeit
02.11.- 01.12. 2023
abgeschlossen Auswertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen / Erwiderungssynopsen
22.02.2024
abgeschlossen Erörterungstermin
14.03.2024
abgeschlossen

Landesplanerische Feststellung 17.06.2024


380 kV-Leitung   Bildrechte: P. Helms, TenneT TSO GmbH
380 kV-Höchstspannungsfreileitung (Vordergrund) im Raum Eschede
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