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Aufruf zur Abgabe von Projektideen im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Innovation“

Stichtag für die Abgabe von Projektideen: 22. Mai 2026


Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den niedersächsischen Regionen ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben.

Angesichts der ganz unterschiedlichen demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in unseren Landesteilen werden differenzierte und spezifische Lösungsansätze benötigt. Die Förderung der regionalen Innovations- und Entwicklungspotenziale ist ein wichtiger Baustein, um die niedersächsischen Regionen zu stärken.

Soziale Innovationen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Gefördert werden mit der Richtlinie „Soziale Innovation“ daher die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:


Im Handlungsfeld Arbeitswelt im Wandel durch die Anpassung von Unternehmen, Unternehmerinnen, Unternehmern und Arbeitskräften an den Wandel, insbesondere

  • durch Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation,
  • durch strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes.

Im Handlungsfeld Daseinsvorsorge durch die Sicherung des Zugangs zu sowie Verbesserung und Ausweitung von erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, insbesondere

  • durch Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem in den Bereichen Kinder, Jugend, Migration, ältere und alte Menschen, Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte,
  • durch fach- bzw. sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern, z. B. Anbietern sozialer Dienstleistungen mit Forschungseinrichtungen, Betroffenen und Nutzerinnen und Nutzern.

Der Fördergegenstand ist bewusst thematisch breit gefasst. Er soll möglichst vielen innovativen Ideen aus unterschiedlichen Bereichen Zugang zu einer Förderung ermöglichen. Von zentraler Bedeutung bei der Auswahl ist der Innovationsgehalt der Projektvorschläge. Erwartet wird, dass eine konkrete gesellschaftliche Herausforderung durch die Vorhaben anders und besser als bisher gelöst wird und so ein besseres Miteinander entsteht.

Bis zum 22. Mai 2026 sind schriftliche Projektideen bei der NBank als Bewilligungsstelle einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie im Förderaufruf der Niedersächsischen Staatskanzlei sowie in der Presseinformation der Europa- und Regionalentwicklungsministerin Walter vom 16.02.2026.




Bildrechte: Stk
6. Förderaufruf: Soziale Innovation

  260216_6. Förderaufruf Soziale Innovation

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.02.2026

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Schroeder

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Friedrich-Wilhelm-Straße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-1027

www.arl-bs.niedersachsen.de

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