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Aufruf zur Interessenbekundung für Projektvorschläge im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Innovation“

Die Richtlinie „Soziale Innovation“ fördert in den Handlungsfeldern

  • Arbeitswelt im Wandel

  • Daseinsvorsorge

Projekte in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Sinne einer Anteilsfinanzierung.

Der Fördersatz beträgt maximal 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einer Höhe von maximal 750.000€. Die Laufzeit eines Projektes ist auf maximal 33 Monate beschränkt.


Der Ablauf im Überblick:

Februar 2019 Veröffentlichung des Förderaufrufs auf der Homepage der NBank
20.02.2019 Workshop der Stellen für Soziale Innovation zum Interessenbekundungsverfahren in Hannover
30.04.2019 Stichtag Abgabe von Interessenbekundungen bei der NBank

29.08.2019

Information der Träger, deren Interessenbekundungen ausgewählt wurden mit der Bitte um Einreichung eines Antrags

18.10.2019 Stichtag zur Abgabe eines Antrages bei der NBank
16.12.2019 Beginn der Bewilligungen durch die NBank
ab 01.01.2020 Frühester Projekt- und Förderbeginn

 

Weitere Informationen können dem Aufruf des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europangelegenheiten und Regionaler Entwicklung entnommen werden

Symbolbild zum Masterplan Digitalisierung  
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