Flurbereinigung Echte
1. Anordnung - Änderung des Verfahrensgebietes und Anmeldung unbekannter Rechte
Öffentliche Bekannmachung vom 13.12.2023
A. 1. Anordnung: Zuziehung und Ausschluss von Flurstücken
B. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte (für die nachträglich zum Flurbereinigungsverfahren
zugezogenen Flurstücke)
Gebietskarte - 1.Anordnung
Hinweis:
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Marc Hensel
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Str. 40
37083 Göttingen