Hinweis:
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.
Flurbereinigung Hattorf am Harz
Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung
Öffentliche Bekanntmachung vom 12.07.2023
- Öffentl. Bekanntmachung vom 12.07.2023 - Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung.pdf - Download
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Anordnung zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 30.01.2024
- Anordnung zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung.pdf - Download
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- Übersichtskarte - Neuer Bestand - Download
Anordnung zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 25.06.2024
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Meyer
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Geschäftstelle Göttingen
Projektleiter
Danziger Straße 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074 - 247
Fax: 0551/5074 - 202