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Flurbereinigung Hattorf am Harz

Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung


 

Öffentliche Bekanntmachung vom 12.07.2023

 

Anordnung zur Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung vom 30.01.2024



Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren Hattorf am Harz erhalten Sie HIER.



Hinweis:

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Meyer

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Geschäftstelle Göttingen
Projektleiter
Danziger Straße 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074 - 247
Fax: 0551/5074 - 202

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