Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung:
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.
Flurbereinigung Westerode - Duderstadt
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Ausführungsanordnung
Im Flurbereinigungsverfahren Westerode-Duderstadt, Landkreis Göttingen wurde die Ausführung des Flurbereinigungsplanes mit Wirkung zum 21.03.2022 angeordnet.Ausführung des Flurbereinigungsplanes
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Susanne Hummel
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Projektleiterin
Danziger Str.40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-249
Fax: 0551/5074-202