Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Flurbereinigung Westerode-Duderstadt
Öffentliche Bekanntmachung vom 19.12.2025:
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.01.2026
Ansprechpartner/in:
Lars Kilian
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Danziger Str. 40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-205

