Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Zusammenlegung Leine-Volksen
Wertermittlungsverfahren
Öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2025:
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.09.2025
zuletzt aktualisiert am:
09.10.2025
Ansprechpartner/in:
Frau Susanne Hummel
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Projektleiterin
Danziger Str.40
37083 Göttingen
Tel: 0551/5074-249
Fax: 0551/5074-202