Artikel-Informationen
erstellt am:
17.01.2023
zuletzt aktualisiert am:
20.01.2023
Freude am Harzhorn: Am 17.01.2023 überreichte die Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung, Dr. Ulrike Witt, vier Anerkennungstafeln für die vier südniedersächsischen LEADER-Regionen. Mit der Anerkennung erhalten die Regionen für den Förderzeitraum 2023 bis 2027 je nach Größe 2,0 Mio. Euro bis 4,0 Mio. Euro.
Zur Übergabe, die im Informationsgebäude „Römerschlacht am Harzhorn“ stattfand, waren alle vier Regionen – Harzweserland (LK Northeim), Göttinger Land (LK Göttingen), Westharz und Osterode am Harz vertreten.
Ob Dorfläden, Sportstätten, Biotopvernetzung, Welterbe-App oder vieles andere: LEADER-Regionen arbeiten nicht nur sehr vielfältig für die Entwicklung der ländlichen Räume, sondern auch sehr erfolgreich. Das Geheimnis des Erfolgs liegt in der Beteiligung der lokalen Akteure. Sie kennen die Bedürfnisse vor Ort, entwickeln gemeinsam innovative Ideen und Konzepte und setzen sie um. So werden viele positive Entwicklungen von den Menschen in der Region für die Region vorangetrieben.
Die Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung, Dr. Ulrike Witt: "In Südniedersachsen gibt es eine hohe Kompetenz, den LEADER-Ansatz für die Entwicklung der ländlichen Räume zu nutzen. Die vier niedersächsischen LEADER-Regionen setzen unterschiedliche Schwerpunkte, wodurch das besondere Profil der einzelnen Regionen hervorgehoben wird. Ihre Entwicklungskonzepte sind aber auch offen für Neues – und das ist gut für eine Förderperiode, die fünf Jahre dauert.“
Hintergrund
LEADER steht für „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“ („Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“). Seit 1992 wird mit diesem Programm der Europäischen Union die ländliche Entwicklung gefördert. Die ländlichen Räume werden so in ihrer eigenständigen Entwicklung unterstützt.
Für die neue Förderperiode des Europäischen Landwirtschaftsfonds hat das Land Niedersachsen im Programm KLARA 2023 – 2027 (Klima.Landwirtschaft.Artenvielfalt.Regionale Akteure:innen) alle Maßnahmen gelistet, die gefördert werden können.
Das Land setzt bei der ländlichen Entwicklung verstärkt auf den LEADER-Ansatz. LEADER stellt sicher, dass die Förderung tatsächlich den lokalen Bedarfen entspricht. Gefördert wird nur in Handlungsfeldern, die in den Regionalen Entwicklungskonzept festgelegt werden. Die Förderung ist konkret auf die Bedarfe vor Ort ausgerichtet. Neben den Lokalen Aktionsgruppen werden Wirtschafts- und Sozialpartner aus den Bereichen Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Tourismus, Landwirtschaft, Umwelt und Soziales in diesen Entwicklungsprozess eingebunden.
Die eingereichten Regionalen Entwicklungskonzepte wurden von den Ämtern für regionale Landesentwicklung unter Beteiligung des ML abschließend geprüft. Im Dezember 2022 wurden die ausgewählten und anerkannten LEADER-Regionen durch das zuständige Landwirtschaftsministerium bekannt gegeben. Landesweit sind 68 Aktionsgruppen anstatt der bisher 41 LEADER-Regionen an den Start gegangen.
Vor diesem Hintergrund werden auch die öffentlichen Gelder von bisher 112 Mio. Euro auf 165 Mio. Euro für die Projekte im ländlichen Raum deutlich erhöht.
Bewilligungsbehörde
Die Bewilligungsbehörde für LEADER-Maßnahmen in Südniedersachsen ist das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen, das im Rahmen des Bewilligungsverfahrens die Förderfähigkeit von LEADER-Projekten überprüft und für die weitere Abwicklung zuständig ist.
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erstellt am:
17.01.2023
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20.01.2023