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Regionalverband und Amt für regionale Landesentwicklung vereinbaren erneute Fristverlängerung beim Windverfahren

Gemeinsame Presseinformation des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig und des Regionalverbandes Großraum Braunschweig


Dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL Braunschweig) liegt seit dem 18.03.2019 der Antrag des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zur Genehmigung der 1. Änderung „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 vor. 


Nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz hatte das ArL Braunschweig drei Monate Zeit, die Planunterlagen zu prüfen und über den Antrag zu entscheiden. 

Mit Urteil vom 05.03.2019 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den die Windkraft betreffenden Teil des Regionalen Raumordnungsprogramms der Region Hannover für unwirksam erklärt.
Um die Auswirkungen des Urteils auf die Planungen der Windenergienutzung im Großraum Braunschweig und die damit verbundene Komplexität der Materie beiderseits eingehend prüfen zu können, hatten der Regionalverband Großraum Braunschweig und das ArL Braunschweig eine Verlängerung der Prüfungsfrist um drei Monate, bis Mitte September vereinbart.
Die Möglichkeit einer Fristverlängerung ist im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz vorgesehen. Zur vertiefenden rechtlichen Beurteilung der aufgetretenen Fragen hat der Regionalverband einen Rechtsgutachter beauftragt. 

Zur Bewertung des gutachterlichen Ergebnisses und zur Durchführung eines möglicherweise erforderlichen Anhörungsverfahrens vor einer Entscheidung des ArL Braunschweig wird eine weitere Fristverlängerung bis Ende November vereinbart.

Amt für regionale Landesentwicklung

Astrid Paus
Telefon: 0531-484-1089
astrid.paus@arl-bs.niedersachsen.de

Regionalverband Großraum Braunschweig

Gisela Noske | Pressestelle
Telefon: 0531-24262-52
gisela.noske@regionalverband-braunschweig.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.09.2019

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