Amt für regionale Landesentwicklung
Astrid Paus
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Regionalverband und Amt für regionale Landesentwicklung vereinbaren erneute Fristverlängerung beim Windverfahren
Gemeinsame Presseinformation des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig und des Regionalverbandes Großraum Braunschweig
Nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz hatte das ArL Braunschweig drei Monate Zeit, die Planunterlagen zu prüfen und über den Antrag zu entscheiden.
Mit Urteil vom 05.03.2019 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den die Windkraft betreffenden Teil des Regionalen Raumordnungsprogramms der Region Hannover für unwirksam erklärt.
Um die Auswirkungen des Urteils auf die Planungen der Windenergienutzung im Großraum Braunschweig und die damit verbundene Komplexität der Materie beiderseits eingehend prüfen zu können, hatten der Regionalverband Großraum Braunschweig und das ArL Braunschweig eine Verlängerung der Prüfungsfrist um drei Monate, bis Mitte September vereinbart.
Die Möglichkeit einer Fristverlängerung ist im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz vorgesehen. Zur vertiefenden rechtlichen Beurteilung der aufgetretenen Fragen hat der Regionalverband einen Rechtsgutachter beauftragt.
Zur Bewertung des gutachterlichen Ergebnisses und zur Durchführung eines möglicherweise erforderlichen Anhörungsverfahrens vor einer Entscheidung des ArL Braunschweig wird eine weitere Fristverlängerung bis Ende November vereinbart.
Regionalverband Großraum Braunschweig
Gisela Noske | Pressestelle
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erstellt am:
09.09.2019