Einleitung der Flurbereinigung Erse-Wipshausen
Gemäß § 86 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) wurde am 20.10.2021 das Flurbereinigungsverfahren Erse-Wipshausen angeordnet
Gemäß § 86 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), wird das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren
Erse-Wipshausen, Landkreis Peine 215,
für Teile der Gemarkungen Alvesse, Rietze, Voigtholz-Ahlemissen, Wipshausen, Harvesse, Rüper und Wense in den Gemeinden Edemissen und Wendeburg im Landkreis Peine angeordnet.
Die dem Verfahren unterliegenden Flurstücke sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführt. Das Verzeichnis ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Grenzen des Flurbereinigungsgebietes sind auf der zum Beschluss gehörenden Gebietskarte gekennzeichnet.
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss entsteht nach § 16 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt den Namen:
"Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Erse-Wipshausen, Landkreis Peine".
Sie hat ihren Sitz in Wipshausen, Landkreis Peine.
Die dem Verfahren unterliegenden Flurstücke sind im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführt. Das Verzeichnis ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Grenzen des Flurbereinigungsgebietes sind auf der zum Beschluss gehörenden Gebietskarte gekennzeichnet.
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss entsteht nach § 16 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt den Namen:
"Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Erse-Wipshausen, Landkreis Peine"
Sie hat ihren Sitz in Wipshausen, Landkreis Peine.
Der vollständige Beschluss mit Begründung, Verzeichnis der Verfahrensflurstücke und Gebietskarte liegt in den Flurbereinigungsgemeinden, sowie nach § 110 FlurbG in den angrenzenden Gemeinden jeweils für 2 Wochen zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung ab bei der
- Gemeinde Edemissen, Oelheimer Weg 1, 31234 Edemissen
- Gemeinde Wendeburg, Am Anger 5, 38176 Wendeburg
- Samtgemeinde Meinersen, Hauptstraße 1, 38536 Meinersen
- Gemeinde Hillerse, Rolfsbüttler Straße 2, 38543 Hillerse
- Gemeinde Didderse, Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 7, 38530 Didderse
- Gemeinde Schwülper, Schloßstraße 8a, 38179 Schwülper
- Gemeinde Vechelde, Hildesheimer Straße 85, 38159 Vechelde
- Stadt Peine, Kantstraße 5, 31224 Peine
- Gemeinde Uetze, Marktstraße 9, 31311 Uetze
- Stadt Lehrte, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte
- Stadt Braunschweig, Platz der deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
zu den jeweiligen Öffnungszeiten aus.
Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.10.2021
zuletzt aktualisiert am:
10.10.2023
Ansprechpartner/in:
Sascha Woblewski