Gebietskarte zur II. Anordnung zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes vom 18.11.2020
(PDF, 3,13 MB)
II. Anordnung zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes vom 18.11.2020
(PDF, 0,48 MB)
Das Flurbereinigungsgebiet A39-Jembke wurde nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) geändert.
Gleichzeitig werden die Inhaber von Rechten an den betroffenen Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Amt für regionale Landesentwicklung ihre Rechte anzumelden (§14 FlurbG).
Innerhalb des Flurbereinigungsgebietes bestehen nach § 34 FlurbG zeitweilige Einschränkungen des Eigentums.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der öffentlichen Bekanntmachung, die in der rechten Spalte zum Download bereitgestellt ist.
Hinweis:
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.
Gebietskarte zur II. Anordnung zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes vom 18.11.2020
(PDF, 3,13 MB)
II. Anordnung zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes vom 18.11.2020
(PDF, 0,48 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.12.2020
zuletzt aktualisiert am:
30.09.2022
Ansprechpartner/in:
Frau Caroline Rusniok
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2070
Fax: 0531-484-2066