Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung:
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.
Flurbereinigung B4-Vordorf
Änderung des Flurbereinigungsgebietes
Das Gebiet der Unternehmensflurbereinigung B4-Vordorf wurde durch die II. Anordnung nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) geändert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten, die am Ende des Artikels zum Download bereitgestellt sind.
Gebietskarte zur II. Anordnung im Flurbereinigungsverfahren B4-Vordorf
II. Anordnung im Verfahren B4-Vordorf
Unterlagen zum Download
Ältere Artikel zur Unternehmensflurbereinigung B4-Vordorf
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.10.2020
zuletzt aktualisiert am:
05.07.2021
Ansprechpartner/in:
Herr Schuldt
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2108