Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen ist im Flurbereinigungsverfahren "Großes Moor" aufgestellt.
Als nächster Schritt werden die Täger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen, die künftigen Unterhaltungspflichtigen und die landwirtschaftliche Berufsvertretung zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Großes Moor hat das Amt für regionale Landesentwicklung im Einvernehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der Umwelt- und Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn, der Gemeinde Sassenburg und dem NLWKN den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes) aufgestellt.
Als nächster Schritt werden die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen, die künftigen Unterhaltungspflichtigen und die landwirtschaftliche Berufsvertretung zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 09.10.2020 aufgefordert. Die genannten Institutionen erhalten in den kommenden Tagen gesondert Nachricht.
Die Planunterlagen stehen in der rechten Info-Spalte zum Download bereit.
Das Flurbereinigungsverfahren Großes Moor steht unter der besonderen Zielsetzung "Flächenmanagement Klima und Umwelt".
Bildrechte: ArL BS, LGLN
Plan nach §41 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren Großes Moor
Mit der 4. Anordnung nach § 8 Abs. 1 FlurbG wurde das Flurbereinigungsgebiet geändert. Weitere Informationen und die neue Gebietskarte finden Sie im Artikel zur
öffentlichen Bekanntmachung.