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Geplantes Flurbereinigungsverfahren "Großes Moor"

Allgemein

Die wesentliche Aufgabe von Flurbereinigungsverfahren ist die Bodenordnung, um divergierende Nutzungsansprüche an den Grund und Boden zu entflechten, bedarfsgerecht Grundstücke auszuweisen und landeskulturelle Nachteile zu beheben.

Flurbereinigungen haben den Auftrag, zur Landentwicklung Anlagen zur Verbesserung der Infrastruktur, des Bodenschutzes und Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung herzustellen. Neuerdings werden Flurbereinigungsverfahren auch mit der besonderen Zielsetzung „Flächenmanagement für Klima und Umwelt“ durchgeführt. Damit ist die Flurbereinigung ein Instrument zur nachhaltigen Regional- und Landentwickling und unterstützt die Umsetzung argrar- und umweltpolitischer Ziele der Landesregierung.


Verfahrensvorbereitung

Jedes Flurbereinigungsverfahren durchläuft bis zu seiner Anordnung eine intensive Vorbereitungsphase. Dabei wird das geplante Verfahren unter breiter Beteiligung der Akteure und der Öffentlichkeit in einem Arbeitskreis vor Ort entwickelt, um am Ende der Vorbereitungsphase hinreichend konkrete Aussagen über die Ziele sowie die zu erwartenden Kosten und Wirkungen des zukünftigen Flurbereinigungsverfahrens treffen zu können. Die Arbeit des Arbeitskreises ist ergebnisoffen.

Das geplante Flurbereinigungsverfahren Großes Moor steht unter der besonderen Zielsetzung „Flächenmanagement für Klima und Umwelt“. Unter dieser Zielsetzung hat die Wiedervernässung zusammenhängender Moorgebiete eine besondere Priorität. Die Wiedervernässung soll vorrangig dem Klimaschutz durch Reduzierung von Treibhausgasen dienen, die bei der Zersetzung von Torfböden entstehen.

Übersichtskarte   Bildrechte: Umweltkarten-Niedersachsen.de
Übersichtskarte


Gebietsbeschreibung

Das Große Moor bei Gifhorn ist das südöstlichste große Hochmoor in Niedersachsen und umfasst eine Größe von 2.720 ha. Es wurde bereits 1984 als Naturschutzgebiet (NSG „Großes Moor“, BR 051) ausgewiesen. Die Unterschutzstellung erfolgte primär im Hinblick auf die Umsetzung des Niedersächsischen Moorschutzprogrammes mit der Zielsetzung, einen großen zusammenhängenden Lebensraums für die an Moore und allgemein für die an Feuchtgebiete gebundene Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten und durch geeignete Maßnahmen der Biotopgestaltung zu entwickeln.

Zur Umsetzung der europarechtlichen Vorschriften für die Schaffung des europäischen ökologischen Netzes NATURA 2000 wurde das Gebiet als FFH-Gebiet (Nr. 315, Großes Moor bei Gifhorn) und als Vogelschutzgebiet (Großes Moor bei Gifhorn, V45) gemeldet.


Ziele, Konflikte und Maßnahmen

Im Zentrum des Großen Moores sollen alle Flächen, auf denen die hydrologischen Verhältnisse dies zulassen, nach Beendigung des Torfabbaus so wiedervernässt werden, das über Zwischenmoorstadien möglichst hochmoorähnliche, weitgehend offene Biotoptypen entstehen.

Das geplante Flurbereinigungsverfahren Großes Moor soll zu einer Entflechtung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und Naturschutz beitragen. Den Betrieben, die auf den zur Vernässung vorgesehenen Flächen wirtschaften, sollen im Rahmen der Bodenordnung Flächen außerhalb der Vernässungsflächen zur Verfügung gestellt werden. Ferner soll durch eine Anpassung der landwirtschaftlichen Infrastruktur (u.a. landwirtschaftliche Wege) eine nachhaltige Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gesichert werden. Ein wichtiger Beitrag des geplanten Flurbereinigungsverfahrens ist die Festlegung einer Grenze zwischen Vernässung und landwirtschaftlichen Flächen und die Absicherung der weiterhin bewirtschafteten Flächen gegen eine Vernässung.

Neben den landwirtschaftlichen Maßnahmen können auch gemeindliche Planungen zum Wegebau, zur Wasserwirtschaft, zum Tourismus und zur Besucherlenkung innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens durchgeführt und gefördert werden.


Daten zum Verfahren

Verfahrensname: Großes Moor
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach §§ 86ff. FlurbG
Verfahrensnummer: 2656
Landkreis: Gifhorn

Teilnehmerzahl: zurzeit ca. 180
Größe des Flurbereinigungsgebietes: zurzeit ca. 1.966 ha,
eine Gebietsabgrenzung liegt noch nicht vor

Voraussichtlicher Zeitplan für einzelne Verfahrensschritte:

2018 Anordnung der Flurbereinigung

2019 Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

2021 Planfeststellung / Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

2023 vorläufige Besitzeinweisung

2024 Vorlage des Flurbereinigungsplanes

2026 (vorzeitige) Ausführungsanordnung

2026 Berichtigung des Liegenschaftskatasters

2028 Grundbuchberichtigung

2029 Schlussfeststellung


Weitere Ansprechpartner:

NLWKN - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz
Betriebsstelle Süd, Geschäftsbereich V - regionaler Naturschutz

Rudolf-Steiner-Straße 5
38120 Braunschweig

Landkreis Gifhorn
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde

Gemeinde Sassenburg
Bokensdorfer Weg 12
38524 Sassenburg

Landwirtschaftskammer Hannover, Bezirksstelle Braunschweig
Fachgebiet Umwelt, Ländliche Entwicklung, Naturschutz
Helene-Künne-Allee 5, 38122 Braunschweig


Torfabbau im Großen Moor   Bildrechte: Klaus Hermann

Torfabbau im Großen Moor

Moorkanal und ehemalige Torfbahn   Bildrechte: Klaus Hermann

Moorkanal und ehemalige Torfbahn

Abgetorfte und renaturierte Fläche, auf der sich Moorwachstum erstellen soll.   Bildrechte: Klaus Hermann

Abgetorfte und renaturierte Fläche, auf der sich Moorwachstum einstellen soll.

Downloads zum geplanten Flurbereinigungsverfahren Großes Moor

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.10.2016
zuletzt aktualisiert am:
30.09.2022

Ansprechpartner/in:
Herr Carsten Bodenstedt

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531 / 484-2093
Fax: 0531 / 484-2130

arl-bs.niedersachsen.de

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