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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

In der Flurbereinigung A 39 - Glüsingen, Landkreis Gifhorn, werden nach § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt.

Am 10.11.2022 hat der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Gifhorn die nachfolgend aufgeführten Flurstücke überprüft und neu bewertet. Folgende Korrekturen werden in der Wertermittlung berücksichtigt:

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück/e

Korrekturvornahme

Stadt Wittingen

Wittingen

8

42

43

45

Die vormals als Grünland bewerteten Flurstücke sind neu mit der Ackerschätzung SL – LöD 50/51 bewertet. Damit erhalten sie in der Wertermittlung die Nutzungsart A (Acker) mit der Wertzahl 51.

Stadt Wittingen

Glüsingen

9

12

Das Flurstück ist als Wechselland (AGR) mit der Hauptnutzung Acker neu geschätzt. In der Wertermittlung erhält das Flurstück die Nutzungsart Acker (A) mit der Wertzahl 43 bzw. A 40 in einem tiefer liegenden Bereich.

Gründe:

Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach der Maßgabe der §§ 27ff FlurbG bewertet worden.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben am 16.11.2022 in der Zeit von 9:00-13:00 Uhr und von 14:00-16:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Darrigsdorf in 29378 Wittingen für alle Beteiligten bzw. Nebenbeteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zur Einsichtnahme und Erläuterung ausgelegen. Zuvor lagen die Wertermittlungsunterlagen ab dem 18.10.2021 für den Zeitraum von 2 Wochen zusätzlich im Umweltamt der Stadt Wittingen zur Einsichtnahme aus.

Der Anhörungstermin nach § 32 Satz 2 FlurbG zu den Ergebnissen der Wertermittlung hat am 16.11.2022 um 16:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Darrigsdorf stattgefunden. In diesem Termin war nochmal Gelegenheit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorzubringen.

Einwendungen wurden im Anhörungstermin nicht erhoben.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Satz 3 FlurbG sind damit erfüllt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig, einzulegen.


(Persitzky)


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Download: Feststellung Wertermittlung.pdf

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Gebietskarte Glüsingen   Bildrechte: LGLN / ArL-BS

Wichtiger Hinweis zu öffentlichen Bekanntmachungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)!

Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen zu Flurbereinigungsverfahren erfolgen nach § 110 FlurbG in der Flurbereinigungsgemeinde und in den angrenzenden Gemeinden, wenn dort Beteiligte, Vertreter, Bevollmächtigte oder Empfangsbevollmächtigte wohnen, nach den für die öffentliche Bekanntmachung von Verfügungen der Gemeinde bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinde.
Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite ist nicht zwingend vorgeschrieben und dient lediglich der Ergänzung. Für den Beginn des Laufs einer Frist gilt daher der Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde. Die Veröffentlichung kann je nach Hauptsatzung der Gemeinde z. B. über die Internetseite der Gemeinde, durch Aushang am Rathaus oder auch, durch Nachdruck in der Tageszeitung erfolgen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
17.01.2024

Ansprechpartner/in:
Frau Karin Persitzky

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Wilhelmstraße 3
38100 Braunschweig
Tel: 0531/484-2127

www.arl-bs.niedersachsen.de

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